RonnyZ(BL): OLG Celle Beschluss 12.05.2010
A b s c h r i f t

Oberlandesgericht Celle
2 Ws146/10
164 StVK 30/10 LG Lüneburg
7206 Js 234/05 StA Staatsanwaltschaft Hamburg


B e s c h l u s s

In der Strafvollstreckungssache

gegen RonnyZ. xxxxx

zzt. JVA Uelzen xxxxx

Verteidiger: Rechtsanwalt Brehm, Hannover

"wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern"

hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der 4. kleinen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Lüneburg vom 15.03.2010 nach Anhörung der Generalstaatsanwaltschaft durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Meier, die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Ferber und den Richter am Amtsgericht Tomczak am
12.05.2010 beschlossen:

Es soll ein medizinisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt werden, ob eine nahe liegende Möglichkeit besteht, dass der Verurteilte künftig keine Straftaten mehr begeht und welche Maßnahmen, außerhalb des Strafvollzuges geeignet sein können, einer erneuten Straffälligkeit
entgegen zu wirken.

Mit dem Gutachten wird der xxxxx beauftragt.


Dr. Meier Dr. Ferber Tomczak
(Dienstsiegel)


Anmerkungen K13online
Wir weisen an dieser Stelle erneut daraufhin, dass der Boylover RonnyZ keine sexuelle Gewalt gegen die Jungs angewandt hatte. Der sexuelle Kontakt wurde sogar von den Jungs gewollt. Dieser Sachverhalt geht eindeutig aus den Urteilen hervor. Auch haben die Jungs keinerlei Schaden genommen.

Eine Verurteilung von RonnyZ war nur deshalb möglich, weil der Gesetzgeber und in Folge die Justiz nicht zwischen sexueller Gewalt und einvernehmlich-sexuellen Beziehungen/Kontakten differenziert. Der Gesetzgeber/Justiz stellt bekanntlich beides unter Strafe. Es gibt in diesem Fall also nur ein Opfer und das ist RonnyZ. Einen echten "schweren sexuellen Missbrauch von Kindern" hat es in Wirklichkeit niemals gegeben. Es gibt lediglichen einen "Täter" ohne Opfer. Nur aus diesem Grunde müssen die bestehenden Gesetze geändert werden.

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Pädophiler in Gefangenschaft: Oberlandesgericht Celle beschließt über die Beschwerde gegen Landgerichtsbeschluss Lüneburg von Boylover(BL) RonnyZ(RA Brehm) - vom 25.05.2010
Oberlandesgericht(OLG) Celle gibt medizinisch-psychiatrisches Sachverständigengutachten zur vorzeitigen Haftentlassung von Boylover RonnyZ. in Auftrag * RA Brehm & Ehemann FrankZ. kämpfen weiter für seine Freiheit
Seit dem 1. Dezember 2008 befindet sich der Boylover RonnyZ. nun wegen einer einvernehmlichen sexuellen Beziehung mit Jungs in Gefangenschaft. Das Beschwerdeverfahren zur vorzeitigen Entlassung hat jetzt das OLG Celle erreicht. Das OLG hat mit Beschluss vom 12. Mai 2010 ein Sachverständigengutachten zu RonnyZ in Auftrag gegeben. Damit steigen die Chancen für eine vorzeitige Haftentlassung noch vor Strafende am 17.01.2011. Die JVA Uelzen und das Landgericht Lüneburg hatten zuvor eine Haftentlassung zum 2/3 Termin am 7. April 2010 mit fadenscheinigen Begründungen abgewiesen. Lesen Sie dazu alle Dokumente mit einem Klick auf mehr...
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geschrieben von K13online am 25.05.2010 - ID: 807 - 3523 mal gelesen Drucken

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