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Text - HellwegerAnzeiger zur Mietsache 31.03.05 |
Pädophiler verliert seine Wohnung
UKBS siegt gegen Mieter.
Betroffener kündigt Berufung an.
Unna | Der bekennende Pädophile aus der Gartenvorstadt muss seine Wohnung räumen. Das entschied Richterin Barbara Lorenz-Hollmann. Der Mann kündigte noch im Gerichtssaal Berufung an.
Von Lars Reckermann
Der Fall hat Präzedenz-Charakter. Wegen seiner sexuellen Neigung zu Kindern muss der Mann aus dem Mehrfamilienhaus in der Gartenvorstadt ausziehen. Die Richterin legte ihm gestern nahe, eine Wohnung zu suchen, in der er als Nachbarn keine Familien mit Kindern hat. Geklagt hatte die UKBS als Vermieterin.
Noch vor der Urteilsverkündung, stellenweise mit kräftiger Stimme, pochte der Mann im Saal 110 des Amtsgerichts auf sein Mietrecht. Gleich zu Beginn der Verhandlung erklärte er, dass seine Neigung „sehr komplex ist und von sexualwissenschaftlicher Seite beleuchtet“ werden müsste, „hier aber nicht hingehört.“
Das sah die Richterin völlig anders: „Wie setzt man sich für die Akzeptanz der Pädophilie ein, ohne mit dem Strafgesetz in Konflikt zu kommen?“, fragte die Vorsitzende. Das gehe doch nur durch die sexuelle Misshandlung von Kindern oder dem Anschauen von Kinderpornografie. Die Richterin wurde noch deutlicher: „Glauben sie nicht, sie lösen Ängste aus?“
Pädophile müssten nicht zwangsweise ihre Neigungen ausleben, sagte der 49-Jährige. Zudem fürchte sich niemand im Haus vor ihm. Er habe auch noch nie jemandem oder einem Kind etwas getan. Matthias Fischer, Prokurist bei der Unnaer Kreis-Bau- und Siedlungsgesellschaft (UKBS), sprach indes sehr wohl von herrschender Angst in dem Mehrfamilienhaus. „Dann müsste auch ein Neonazi ausziehen, wenn er mit einem Ausländer in einem Haus lebt?“, warf der Verteidiger des Pädophilen ein. „Wenn der Neonazi offen dazu aufruft, Ausländer umzubringen, ja!“, antwortete Richterin Lorenz-Hollmann.
Ob man sich eventuell vergleichen könnte, versuchte sie noch eine gütliche Einigung herbeizuführen. Das Veto kam vom Mieter. „Einen Vergleich gibt es nur, wenn ich dort wohnen bleibe und die UKBS die Prozesskosten trägt.“
So musste die Richterin ein Urteil sprechen. Der Pädophile muss aus der Wohnung raus. Er hat bis zum 30. Juni Zeit, seine Wohnung zu räumen. Es sei denn, die zweite Instanz entscheidet anders.
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