StVollK: Niederschrift zur 2/3 Anhörung

Richtigstellungen und Erläuterungen zur Niederschrift

Die Richterin Görlitz hat bei der Anhörung einige Schildungen etwas falsch verstanden oder nicht vollständig wieder gegeben. Dazu gehört, dass die interne Verlegung zur Schutz meiner Person nicht vom Revierbau in den Schlossbau erfolgt war, sondern genau umgekehrt. Bei der persönlichen Anhörung hat sich herausgestellt, dass die Richterin NICHT über die Vorfälle in der JVA Kislau informiert war. Daraus kann geschlossen werden, dass sich meine vielen Meldungen zu diesem Zeitpunkt noch nicht in den Gefangenenakten befunden haben, sondern erst nachträglich hinzu gefügt wurden. Dies stellt ein schweres Dienstvergehen dar. Die Richterin Görlitz hat somit erst durch meine Schilderungen von den Vorfällen erfahren. Sie musste eine ergänzende Stellungnahme von der JVA Kislau einholen. Die JVA Kislau hat diese Stellungnahme über mehrere Wochen vorsätzlich verschleppt, so dass Ihre Entscheidung über 2/3 erst am 21. Oktober 2016 erfolgen konnte. Der 2/3 Termin(16.9.2016) war zu diesem Zeitpunkt schon über einen Monat verstrichen. Auch dies ist ein schweres Dienstvergehen. Der Beschluss wurde mir erst am 16. Oktober 2016 in der JVA Bruchsal ausgehändigt und damit einen Monat vor Endstrafe. Gegen diesen Beschluss hatte ich noch am gleichen Tage sofortige Beschwerde eingelegt. Laut Beschluss des Oberlandgerichtes Karlsruhe soll diese Beschwerde dort erst am 21. November 2016, also nach meiner regulären Entlassung eingetroffen sein. So wird im OLG-Beschluss vom 28. November 2016 als Grund für die Abweisung angeführt, dass sich eine Entscheidung über die Beschwerde erledigt hat. Ingesamt muss festgestellt werden, dass das gesamte Verfahren zu 2/3 mit einem rechtstaatlich korrekten Verfahren nichts mehr gemeint hat. Man hat verschiedene Möglichkeiten genutzt, um eine vorzeitige Entlassung zu verhindern. Mein Vertrauen in den Rechtstaat ist erneut erschüttert worden. 

geschrieben von K13online am 24.10.2017 - ID: 1354 - 1301 mal gelesen Drucken

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