„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - K13online an BT-Petitionsausschuss zum BVerfGG
A b s c h r i f t

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss

Platz der Republik 1

11011 Berlin


Pforzheim, 9. Mai 2010


Betreff: Öffentliche Petition zur Änderung des § 93 ff. BVerfGG
Bezug: Petitions - ID 11404 - Weitere Begründung


Sehr geehrte Damen und Herren !

In der Anlage sende ich Ihnen zu meiner obigen, als Öffentliche Petition eingereichte Eingabe, weitere Dokumente zur Begründung.

Als Beispiel für die Notwendigkeit einer Änderung des § 93 ff BVerfGG finden Sie in der Anlage meine vom BVerfG in Karlsruhe nicht zur Entscheidung angenommene Verfassungsbeschwerde. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist in Vorbereitung. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die wissenschaftlichen Mitarbeiter des BVerfG wurde eingelegt. Das Bundesjustizministerium wurde unterrichtet. Mein Fallbeispiel ist Teil der Petition. Der Petitionsausschuss und der Deutsche Bundestag möge dazu Stellung nehmen. Ich halte eine politische Untersuchung der Grundrechtsverstöße für notwendig. Die Mitglieder aller Parteien im Petitionsausschuss sind aufgerufen, die Sachverhalte juristisch zu prüfen. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens halte ich für angebracht.

Meine Online-Petition wurde am 14. April 2010 über die Webseiten des Deutschen Bundestages eingereicht. Der übliche Bearbeitungszeitraum von 3 Wochen ist abgelaufen. Ein Aktenzeichen zur Petition wurde mir bisher nicht mitgeteilt. Hier liegt lediglich die oben genannte ID-Nummer vor.

Meine Petition zum BVerfGG ist keine Einzelpetition, sondern als Öffentliche Petition zur Mitzeichnung und Diskussion auf der Webseite des Bundestages eingereicht worden. Es wird deshalb um Freischaltung gebeten. Bei einer Ablehnung ist eine ausführliche Begründung notwendig. Bei Formfehlern bitte ich um einen Hinweis, um diese ändern zu können. Nach meiner Überzeugung gibt es jedoch keinen nachvollziehbaren Grund, die Petition nicht zu veröffentlichen.

Bereits meine Online-Petition - Pet 4 17 07 45011 003886 - zur Nachträglichen Sicherungsverwahrung wurde aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht als Öffentliche Petition behandelt. Deshalb hege ich hier den Verdacht, dass auch die Handhabung dieser aktuellen Petition etwas mit meiner Person zu tun hat. Als Angehöriger einer sexuellen Minderheit der Pädophilen/Pädosexuellen erwarte ich jedoch eine Gleichbehandlung. Der abgeordnete Berichterstatter möge den Petitionsdienst entsprechend anweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking


Anlagen
Email-Eingangsbestätigung Petition
Die Petition-PDF-Datei
Email an Petitionsausschuss vom 8. Mai 2010
Ausdruck Webseite - Wer schützt uns vor dem Bundesverfassungsrichtern
Ausdruck Grundrechteforum - Annahmeverfahren zum BVerfG ist verfassungswidrig
BVerfG - Entscheidung vom 18. März 2010
Verfassungsbeschwerde vom 16. April 2009
Abschrift Schriftsatz an BVerfG vom 14. April 2010
Abschrift Schriftsatz an Bundesjustizministerium vom 9. Mai 2010
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geschrieben am 09.05.2010
gelesen 2942
Autor K13online
Seiten: 1
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