„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Text - Beschwerde an BT-Petitionsausschuss
A b s c h r i f t

Deutscher Bundestag
-Petitionsausschuss-

11011 Berlin

7. Februar 2010


Betreff: Meine Öffentliche Petition vom 20.12.2009 - Pet 4-17-07-45011-003886
Bezug: Ihr Schreiben vom 02.02.2010 - Abweisung der Veröffentlichung auf BT-Webseite



Sehr geehrte Frau xxx !

Mit Ihrer Entscheidung, meine als Öffentliche Petition eingereichte Eingabe nicht auf der Webseite des Bundestages zu veröffentlichen, kann ich mich nicht einverstanden erklären. Auch ist Ihre Begründung unzureichend. Meine Öffentliche Petition kommt im Moment einer nicht-öffentlichen Einzel-Petition gleich. Damit besteht nicht die Möglichkeit einer Mitzeichnung und einer diesbezüglichen Debatte im BT-Forum.

Bisher wurde entgegen Ihrer Mitteilung auch keine andere Petition von einem anderen Petenten mit ähnlichen oder gleichen Inhalten veröffentlicht. Daraus muss ich hier schließen, dass eine solche Öffentliche Petition beim Petitionsausschuss unerwünscht ist. Das widerspricht jedoch dem Sinn und Zweck von Öffentlichen Petitionen. Meine Petition zur Abschaffung der Nachträglichen Sicherungsverwahrung ist ein politisch hochgradig aktuelles Thema. Sofern ein anderer Petent noch vor mir eine gleichlautende Petition eingereicht hatte, dann bitte ich diese frei zuschalten. Das wäre nachvollziehbar.

Im Gegensatz zu meiner Petition wurde eine andere Eingabe bereits veröffentlicht, die genau das Gegenteil verfolgt. Ich teile Ihnen hier die direkte Url mit:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=9393
Diese Petition ist im Vergleich zu meiner Petition dermaßen einfach dargelegt, dass man sich wundern muss, warum diese Petition von lediglich zwei Sätzen unbeanstandet veröffentlicht wurde.

Mir ist bekannt, dass es wohl keinen Rechtsanspruch für eine Öffentliche Petition auf der Webseite des Bundestages gibt. Demnach liegt der Ermessensspielraum beim Petitionsausschuss. Ich bitte deshalb um erneute Prüfung meiner Petition sowie aller anderen Eingaben in diesem Zusammenhang.

Auch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich den Ausdruck meiner Öffentlichen Petition an einige Politiker/Innen im Bundestag und an Bürgerrechtsorganisationen(Humanistische Union, Komitee für Grundrecht etc.) schicken werde. Ebenso an einige ausgewählte Print- und Onlinemedien. Auf meinen privaten Webseiten K13online werde ich ebenfalls weiter darüber berichten. Alle offiziellen Schreiben werden auf meiner Homepage dokumentiert und publiziert.

In der Hoffnung und Erwartung einer Onlinestellung meiner Öffentlichen Petition verbleibe ich,

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

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BT-Petitionsausschuss Nachträgliche Sicherungsverwahrung
http://k13-online.krumme13.org/text.php?s=read&id=756

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Lesen Sie dazu auch dieses News im K13-Archiv hier:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1583
geschrieben am 11.02.2010
gelesen 3655
Autor K13online
Seiten: 1
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