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Text - Jörg van Essen(FDP) zum Sexualstrafrecht |
Abgeordnetenwatch: Frage zum Thema Inneres und Justiz von Dieter Gieseking am 9. November 2009
Sehr geehrter Herr Jörg van Essen !
Aus Ihrer Antwort an Herrn Jobs haben sich für mich und sicherlich auch für viele andere Menschen weitere Fragen ergeben, die Sie mir bitte beantworten möchten. Zuvor möchte ich Ihnen jedoch meinen Dank dafür aussprechen, dass sich die FDP-Fraktion auch in diesem Punkt an Ihre Wahlversprechen halten will. Hier nun meine Fragen:
1. In welchem Maße kann die FDP bzw. die neue Bundesregierung auf den damaligen EU-Rahmenbeschluss aus 2003 heute Einfluss nehmen, um diesen Beschluss auf EU-Ebene rückgängig zu machen bzw. eine aktuelle Novelierung dieser Form zu verhindern ?
2. In Ihrer Antwort an Herr Jobs haben Sie keinen Bezug auf den neuen § 184c StGB genommen. Steht dieser § auch auf dem Prüfstein und welche Rücknahmen bzw. Änderungen sollen eingeleitet werden ?
3. Ab welchem Zeitpunkt kann mit einem diesbezüglichen Gesetzgebungsverfahren zu den §§ 184 und 182 ff StGB gerechnet werden ?
4. Findet im Gesetzgebungsverfahren wie auch sonst üblich eine Anhörung von Experten im Rechtsausschuss statt ?
Ich wünschen Ihnen und der FDP-Fraktion auch weiterhin viel Erfolg, insbesondere bei der Wahrung von Grundrechten sowie bei Ihren Vorhaben hinsichtlich eines geänderten und entschärften Sexualstrafrechts.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
Frage Jobs - Antwort van Essen
http://www.abgeordnetenwatch.de/joerg_van_essen-575-37552--f238892.html#q238892
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Antwort von Jörg van Essen am 10. November 2009
Sehr geehrter Herr Gieseking!
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, auf die ich in aller Kürze wie folgt antworten möchte:
Die neue Bundesregierung wird sich vertragstreu verhalten. Daher werden wir auch den EU-Rahmenbeschluss von 2003 akzeptieren, obwohl die FDP ihn nach wie vor für falsch und verfehlt hält. Änderungen im Strafgesetzbuch, die auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses erfolgt sind, werden wir daher nicht rückgängig machen. Änderungen, die jedoch über die Regelungen im Rahmenbeschluss hinausgehen und die sachlich nicht geboten sind, werden wir aufheben. Die Einzelheiten hierzu werden im Gesetzgebungsverfahren zu klären sein. Dabei werden wir uns sowohl § 182 StGB als auch § 184c StGB genau ansehen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg van Essen, MdB,
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion
http://www.abgeordnetenwatch.de/joerg_van_essen-575-37552--f239566.html#q239566
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Anmerkung
Im Klartext bedeutet dies: Obwohl die FDP-Fraktion gegen den EU-Rahmenbeschluss aus 2003 und gegen die Strafverschärfung 2008 gestimmt hatte werden die Gesetze im Kern so bleiben wie sie jetzt sind. Lediglich die Tatbestände, die über den EU-Rahmenbeschluss hinaus gegangen waren, sollen rückgängig gemacht werden. Dieser mit der CDU/CSU erreichte Kompromis entspricht also nicht den eigentlichen Positionen der FDP. Die FDP konnte sich demnach bei den Koalitionsverhandlungen gegenüber der CDU/CSU nicht durchsetzen. Auf EU- und Deutscher Ebene will die FDP-Fraktion jedoch weitere Verschärfungen verhindern. Ob ihr diese Absichtserklärung gelingt wird die Zukunft zeigen....
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