BVerfGG: BT-Petitionsausschuss an K13online
A b s c h r i f t

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Pet-4-17-07-11080-00824


11011 Berlin, 21.06.2010



Betr.: Bundesverfassungsgericht
Bezug: Mein Schreiben vom 11.06.2010
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=823&s=read
Anlg: 1


Sehr geehrter Herr Gieseking,

der Ausschussdienst, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Petitionsausschuss obliegt, hat das von Ihnen vorgetragene Anliegen umfassend geprüft und in diese Prüfung die beigefügte Stellungnahme einbezogen.

Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihre Petition nicht den gewünschten Erfolg haben wird. Diese Auffassung stützt sich auf eine Abwägung Ihrer Ausführungen mit den Darlegungen des Bundesministeriums der Justiz, die nach Auffassung des Ausschussdienstes nicht zu beanstanden sind und auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen verweise.

Sofern Sie keine entscheidungserheblichen Bedenken gegen diese Bewertung vortragen, wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses in sechs Wochen vorgeschlagen werden, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen der Ausschuss und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(Unterschrift Ausschussdienst)


Quelle: Im unteren Link finden Sie das Original-Dokument des obigen Schreibens vom Petitionsausschuss als PDF-Datei
http://de.groups.yahoo.com/group/stopp-care-child/files/K13online/DOC010710.pdf

-------------------------------------------------

Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz(BMJ) an den Petitionsausschuss zur Petition: Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes(BVerfGG)
http://de.groups.yahoo.com/group/stopp-care-child/files/K13online/DOC010710-2.pdf
(Im obigen Link auf das BMJ finden Sie das Original-Dokument der Stellungnahme vom Bundesjustizministerium als PDF-Datei)

-------------------------------------------------

K13online Anmerkungen
Aus dem Schreiben des Petitionsdienstes schließen wir, dass in dieser Sache - ähnlich wie beim BVerfG der wissenschaftliche Dienst - die Vorentscheidungen(Vorschläge) vom Ausschussdienst getroffen werden und nicht von den Abgeordneten aller Fraktion des Petitionsausschusses selbst. Die Mitglieder des Petitionsausschusses segnen die Vorschläge des Petitionsdienstes quasi nur durch das Heben Ihrer Hand ab und bekommen den Petitionstext vermutlich noch nicht einmal zu Gesicht. Ganz zu schweigen von den Abgeordneten im Plenum des Deutschen Bundestages, die, wenn Sie denn überhaupt bei der Vorlage der Petitionen anwesend sind, auch nur Ihre Hand heben, ohne den Petitionsinhalt jemals gesehen zu haben. So, funktioniert also unsere parlamentarische Demokratie in Deutschland. "Gut", dass man dies wenigstens jetzt ganz offiziell weiß. Diese real-politische Erkenntnis muss man heutzutage wohl schon als einen "Erfolg" verbuchen.

Hier noch einige weitere Erläuterungen über den formalen Ablauf unserer eingereichten Petition: Der Petitionsdienst hatte unsere Online-Petition, die lediglich als Einzelpetition behandelt wurde, an das Bundesministerium der Justiz(BMJ) zur Stellungnahme weitergeleitet. Das BMJ hat diese Stellungnahme mit Schreiben vom 16.Juni 2010 an das Sekretariat des Petitionsausschusses(Petitionsdienst) gesandt. Der Petitonsdienst hat sein Schreiben mit der Stellungnahme des BMJ am 21.Juni 2010 an uns geschickt. Der Petitionsdienst bzw. der Petitionsausschuss beabsichtigt nun also, sich der Stellungnahme des BMJ einfach anzuschließen. Bei dieser einfachen Handhabung fragt man sich, ob der Petitionsausschluss keine eigene Meinung/Position vertritt, wenn es keinen weiteren Bescheid gibt. Wozu gibt es eigentlich den Petitonsausschuss, wenn dieser die Stellungnahme des BMJ einfach übernimmt? Eine solche Handhabung kann nur noch als Bananenrepublik bezeichnet werden.

Trotzdem: Die K13online Redaktion wird zu der Stellungnahme des BMJ erneut Stellung nehmen und eine weitere Begründung an den Petitionsdienst senden. Dabei werden wir die Frist von 6 Wochen einhalten und dazu erneut ein News publizieren. Darüber hinaus werden wir uns direkt an einige Abgeordenete des Petitionsausschauss sowie auch andere PolitikerInnen aller Fraktionen im Bundestag wenden. Inbesondere kommen dabei die Bundesarbeitsgemeinschaften Demokratie & Grundrechte der Parteien in Betracht. Diesen ausgewählten Abgeordneten werden wir alle Dokumente in dieser Angelegenheit schicken. Dabei hoffen wir natürlich, dass wenigstens EIN Abgeordneter dabei sein wird, der unsere Petition in unserem Sinne bewertet und sich den Inhalten auf parlamentarischer Ebene anschließt bzw. aufgreift. In einer parlamentarischen Demokratie kann sich der einzelne Bürger/In nur auf diese Weise Gehör verschaffen. Nur ein Abgeordneter könnte wirklich Einfluss auf Entscheidungen im Bundestag bzw. auf den Petitionsausschuss nehmen. Wir sind gespannt, ob es einen solchen Abgeordneten im Deutschen Bundestag (noch) geben wird...

*************************************************

K13online Petition zur Änderung des § 93 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz(BVerfGG) wird nicht auf der Webseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht - vom 18.06.2010
Ettikettenschwindel: Bundestagspetitionsdienst sieht gemäß Artikel 17 Grundgesetz keinen Rechtsanspruch auf Veröffentlichung einer Öffentlichen Petition
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1746

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

K13online Pressemitteilung: Der Ettikettenschwindel des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG) zur Dienstaufsichtsbeschwerde von Dieter Gieseking(K13online) - vom 15.05.2010
BVerfG Stellungnahme: Nichtannahmebeschluss der Verfassungsbeschwerde diente der Arbeitsentlastung der Verfassungsrichter & Bundesverfassungsrichter unterliegen keiner Dienstaufsicht
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1705

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

K13online Pressemitteilung: BVerfG nimmt Beschwerde nicht zur Entscheidung an * Klage beim EU-Gerichtshof für Menschenrechte gegen die BRD-Unrechtsjustiz in Vorbereitung - vom 01.04.2010
BVerfG läßt Grund- und Menschenrechtsverletzungen zu * Willkürliche Hausdurchsuchung jetzt ohne rechtmäßig konkreten Verdacht jeder Zeit möglich * Rechtstaat wird damit außer Kraft gesetzt
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1652

+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

[update] Pforzheimer Justizwillkür: Beschwerdeführer legte am 17. April 2009 Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe ein(Az: 1 BvR 931/09) - vom 05.05.2009
Amtsgericht Pforzheim & Landgericht Karlsruhe-Pforzheim verletzen Beschwerdeführer in seinen Grundrechten * Grundsatz-Entscheidung betrifft alle Internetnutzer
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1276

Zu diesem Thema finden Sie auf diesen Webseiten weitere News und Dokumente, die Sie über die Suchfunktion unserer Webseiten erreichen...
geschrieben von K13online am 01.07.2010 - ID: 830 - 3733 mal gelesen Drucken

Copyright by K13-Online-Redaktion