Prozessbericht: Urteil Kevin F. vor LG Heilbronn
Landgericht Heilbronn verurteilt Ex-Kitaleiter.zu 5 Jahren Freiheitsstrafe: Keine sexuelle Gewalt angewandt - trotzdem zahlt Kevin F. 20 Tsd Euro an seinen ehemaligen Boyfriend 28.09.2018

Kevin F. war sozial engagiert, leitete Jungscharen und wurde für seine pädagogische Arbeit von Ministerien ausgezeichnet: Was niemand wusste - Er war pädophil, sagte die Richterin

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Dieter Gieseking(K13online) war bei der mündlichen Urteilsverkündung LIVE dabei. Schon vor Beginn der Verhandlung versammelten sich die lokalen und regionalen Medien vor dem Gerichtgebäude: SWR-Aktuell, RTL/NTV, L-TV-Sat, Heilbronner Stimme.de und viele weitere mehr. Mit bunter Verkleidung hatte sich der Pforzheimer "Kasper" und stadtbekannte Günter Nakath mit dem Missbrauchsopfer Neli Heiliger aufgebaut: Anti-PädoBär-Team.

Vor dem Verhandlungssaal fanden Einlasskontrollen statt. Der Gerichtssaal war nur zur Hälfte besetzt. Das Landgericht betritt um 11:35 Uhr mit dem Boylover Kevin F. den Saal. Das Urteil lautet auf 5 Jahre Freiheitsstrafe. Ein Berufsverbot wird nicht verhängt. Es ergeht der Beschluss, dass der Haftbefehl in U-Haft fortgeführt wird. Die vorsitzende Richterin erläutert die Biografie von Kevin F. und das dieser von der früheren Bundesfamilienministerin ausgezeichnet wurde. Das er viele ehrenämter inne hatte und als sehr beliebt bei allen Eltern & Kindern war. Kevin F. sei pädophil und hätte sich das Vertrauen erschlichen, um seine Bedürfnisse zu befriedigen. Er hätte seinen Boyfriend in diese Beziehung gedränkt. Würdigung: Nur vier sexuelle Handlungen hätten von den insgesamt 19 bewiesen werden können, wenn Kevin F. die anderen Handlungen nicht selbst offenbart hätte. Es gab keinen Analverkehr. Alle Handlungen waren Oralverkehr mit Mund & Hand. Bei einem schlafenden Kind werden solche Handlungen im juristischen Sinne als "Vergewaltigung gewertet. Der Oralverkehr wird als "schwerer sexueller Missbrauch" gewertet, weil damit das Eindringen in den Körper verbunden ist. Die Frage der Einvernehmlichkeit wurde vom Gericht nicht beantwortet, geschweige denn thematisiert. Im Sinne der bestehenden Unrechtsgesetze spielt diese Frage für das Gericht auch keine Rolle. Zu Lasten von Kevin F. bewertete die Richterin, dass die Freundschaft von 2012 bis 2018 andauerte. Das er Erzieher und Leiter einer Kita war. Die ungestörte sexuelle Entwicklung sei behindert worden. Die Folgen für den Boyfriend sollen sein, dass die sexuelle Beziehung in den Alltag übergegangen ist. Der Junge soll sich in psychologischer Behandlung befinden. Die Richterin bat auch darum, dass der Junge in seinem sozialen Umfeld & Schule nicht geärgert und verspottet werden soll. Strafmildernd wirkt sich sein "Geständnis" aus. Der Strafvollzug mit schweren Haftbedingungen soll berücksichtigt werden. Kevin F. steht jetzt zu seiner Pädophilie. Sein Boyfriend erhält 20.000 Euro von Kevin F. Im Anschluss führt die Richterin alle Einzeltaten auf und bildet daraus eine Gesamt-Freiheitsstrafe. Kevin F. hat keine körperliche Gewalt angewandt. Der Junge musste nicht bei Gericht aussagen. Im Strafvollzug will Kevin F. eine Therapie machen. Ein Berufsverbot kommt nicht in Betracht, weil er seinen Beruf von Freizeit getrennt hatte. Kevin F. verzichtet in seinem Schlusswort auf Rechtsmittel. Ebenso die Staatsanwaltschaft. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Die Verhandlung wurde um 12 Uhr geschlossen.

K13online(Dieter Gieseking) hat im Anschluss an die Verhandlung ein persönliches Gespräch mit dem Verteidiger Thomas Amann geführt. Der Rechtsanwalt ist mit dem Ergebnis für seinen Mandanten zufrieden. Alles wurde mit Kevin F. abgesprochen. Schon im Herbst d. J. will Kevin F. im Strafvollzug mit einer Therapie beginnen. Er will nach seiner Entlassung nicht mehr mit Kindern arbeiten. Es soll ein totaler Neustart in ein anderes Leben werden. In der U-Haft gab es nach Auskunft des Verteidigers keinerlei Angriffe auf Kevin F. von Mitgefangenen. Auch die JVA - hier bekannt - hat sich korrekt verhalten. Kevin F. wird jedoch alsbald in eine andere JVA für den regulären Strafvollzug verlegt werden. Er möchte gegenwärtig keinen Kontakt nach "Draußen" aufnehmen. Den Brief von K13online hatte er im Mai d. J. jedoch erhalten. Wenn Kevin F. unsere Gefangenenhilfe in Form von Brieffreundschaften & Besuchen zu einem späteren Zeitpunkt annehmen möchte, dann ist ER nun am Zuge. Wir werden uns nicht aufdrängen.

Den anwesenden Vertretern der Mainstream-Medien wurden die K13online-Visitenkarten übergeben! 

geschrieben von K13online am 29.09.2018 - ID: 1470 - 904 mal gelesen Drucken

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