"In einer Welt von universeller Täuschung ist das Aussprechen von Wahrheit ein revolutionärer Akt" - GOERGE ORWELL
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Text - K13online Prozessbeobachter: Gerichtsverhandlung Pforzheimer Rektor

K13online Prozessbeobachter zur Gerichtsverhandlung gegen den Rektor einer Pforzheimer Realschule vor dem Amtsgericht am 27. Februar 2012

Der Gerichtsraum 312 des Amtsgerichts Pforzheim war mit Besuchern und Vertretern der Presse fast bis auf den letzten Platz gefüllt als Richterin Stephanie Gauß die Hauptverhandlung eröffnete. Der Verteidiger des Ex-Rektors einer Pforzheimer Realschule stellte sogleich einen Antrag auf Verfahrensaussetzung. Rechtsanwalt Klaus Schroth beantragte für seinen Mandanten einen weiteren Rechtsanwalt für Computerrecht und einen Sachverständigen für Computertechnik. Dies sei für ein fähres Verfahren notwendig, weil zu beiden Experten bereits Kontakt bestehe und diese zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen sind wie der Gutachter des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft. Staatsanwalt Peter Stadler widersprach dem Antrag der Verteidigung erwartungsgemäß. Richterin Gauß wies den Antrag kurzer Hand ab. Über den Antrag eines Gutachters der Verteidigung wolle Sie möglicherweise nach der Anhörung der zwei anwesenden Sachverständigen neu entscheiden. Die 1. Unterbrechung der Verhandlung folgt.

Das Amtsgericht tritt mit der Verlesung der Anklageschrift durch Staatsanwalt Peter Stadler in die Beweisaufnahme ein. Stadler listet die Anklagepunkte im Detail auf: 42 Bilder mit Kinderpornos und 16 Bilder mit Jugendpornos sollen sich im Besitz des Rektors bzw. auf seinem Computer befunden haben. Bei den Inhalten soll es sich um Aufnahmen mit sexuellen Handlungen(Oral & Analverkehr) zwischen Jungen/Mädchen und Erwachsenen(Männer/Frauen) handeln.

Der Ex-Rektor wies sodann in seiner Aussage daraufhin, dass er diese Bilder nicht wissentlich und willentlich besessen habe.

Geladen waren vier Zeugen und ein externer Sachverständiger der Staatsanwaltschaft. Auf einen Zeugen wurde jedoch im Laufe der Verhandlung verzichtet.

Der 1. Zeuge war ein Ermittlungsbeamter der Kripo Pforzheim. Er erläuterte, dass man in einem anderen Verfahren der Kripo Bruchsal eMails mit Kinderpornos gefunden habe, die an den Rektor geschickt wurden. Daraufhin habe man auch die Ermittlungen gegen den Rektor aufgenommen. Auf den beschlagnahmten DVDs habe man keine Kinderpornos gefunden. Der EMailverkehr würde jedoch belegen, dass es um sexuelle Dinge in Bezug mit Kindern geht. Der Kripobeamte hatte auch den bereits Verurteilten in der JVA Bruchsal befragt. Dieser Verurteilte hatte Kinderpornos von seinen Nichten und Neffen aufgenommen und soll diese an den Rektor per email geschickt haben. Die Festplatten und Computer des Rektors habe er an den Experten der Kripo zur Auswertung übergeben. Weiter Unterbrechung, weil der nächste Zeuge nicht da ist.

Der 2. Zeuge war Polizeibeamter und erzählte von einem Verfahren aus dem Jahre 2005. Der Rektor ermahnte den Zeugen, er solle die Wahrheit sagen. Der Rektor soll fünf anonyme Emailadressen eingerichtet haben. Auch wurde über Chaträume mit anderen Personen kommuniziert. Nächste Unterbrechung.

Der 3. Zeuge war der Computer-Experte der Kripo Pforzheim. Beim Durchsuchen der Festplatten und Computer wurde nichts strafbares gefunden, welches man hätte anschauen können. Es konnte nicht mehr eindeutig festgestellt werden, woher die gelöschten Dateien mit KP und JP kamen. Die 58 Bilder konnten nur mit Spezialprogrammen wieder hergestellt werden. Die Rede war von "Schattenkopien". Alle Dateien und Bilder waren zuvor "geschreddert" worden. Die überwiegenden technischen Details hat niemand wirklich im Gerichtsraum verstanden. Nächste Unterbrechung der Verhandlung.

Verteidiger Klaus Schroth stellt überraschenderweise einen Antrag auf "Beschränkung des Einspruchs nur auf die Rechtsfolge/Strafmaß". Sein Mandant wolle damit Schaden von seiner Familie abwenden. Ein solcher Antrag war der K13online Redaktion bisher unbekannt. In einer Verhandlungspause haben wir RA Schroth danach befragt: Im Klartext bedeutet dieser Antrag, dass die Anklagepunkte eingeräumt werden - und sich der Einspruch gegen den Strafbefehl nur noch auf das Strafmaß bezieht. Staatsanwalt Stadler stimmt diesem Antrag zu. Ebenso Amtsrichterin Gauß.

Dennoch wird die Verhandlung mit dem Gutachter der Staatsanwaltschaft fortgesetzt. Auch dieser hatte nichts sichtbar verbotenes auf den Festplatten und Computern gefunden. Erst durch die Rekonstruktion konnten diese besagten Bilder wieder hergestellt werden. Ein Nachweis darüber, wer diese Bilder einmal gesessen hatte, konnte nicht geführt werden. Dem Ex-Rektor fehlten jedenfalls die technischen Kenntnisse, um diese Bilder wieder sichtbar zu machen, so sein Verteidiger. Mittagspause von 13 bis 14 Uhr.

Staatsanwalt Stadler plädierte zu Gunsten des Rektors auf eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 50,00 Euro(9.600 Euro). Zuvor hatte der Rektor auf die Herausgabe des PC verzichtet. Dies wurde als strafmildernt bewertet. Stadler wies daraufhin, dass der 1. Antrag zu einer Hausdurchsuchung vom Amtsgericht abgewiesen wurde. Erst bei Nachermittlungen hätte das Landgericht einen solchen Beschluss ausgestellt. Die KP und JP Bilder hätten sich im "Schattenbereich" des Computers befunden. Der Rektor sei mit 58 Jahren nicht vorbestraft. Das Verfahren liege bereits drei Jahre zurück. Der Antrag des Verteidigers sei ein Geständnis ohne Reue. Die beruflichen Folgen wiegen schwer. Der Rektor sei ab 2010 vom Schuldienst supendiert. Im Vergleich zu anderen Kinderporno-Verfahren seien nur 58 Bilder relativ gering. Der Rektor solle sich die Frage stellen, ob er eine "pädophile Nebenströhmung" habe. Die Antwort auf diese Frage blieb offen.

Verteidiger Klaus Schroth plädierte auf eine etwas geringere Geldstrafe. Durch die gelöschten Bilder sei dieser Besitz eine Distanzierung zu den Inhalten, die er nicht verteidigen will. Sein Antrag auf Beschränkung des Einspruchs sei ein Nachweis dafür, dass der Rektor jetzt ein legales Leben führen will. Die beruflichen Folgen für seinen Mandanten seien erheblich. Einige Bilder von Mädchen, die wiederhergestellt wurden, seien legale Fotos von seiner Schule gewesen, die von den Mädchen selbst aufgenommen wurden. Die Mädchen wurden an der Schule gemobbt und hatten diese Bilder dem Rektor anvertraut. Das Gericht möge auf eine ausführliche Reue-Erklärung seines Mandanten verzichten.

Der Ex-Rektor schloss sich in seinem Schlusswort den Ausführungen seines Verteidiger an.

Nach einer kurzen Pause verkündigte Amtsrichterin Stephanie Gauß das Urteil: Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 45,00 Euro(6.750 Euro)
In ihrer kurzen Begründung wies Gauß auf die Presseberichte hin. Die Tat läge schon 3 Jahre zurück. Die Anzahl der KP und JP sei nicht groß gewesen. Die Bilder seien gelöscht gewesen. Das gesamte Gerichtsverfahren hätte schon erhebliche Wirkung auf den Rektor gehabt.

Die Verhandlung wurde nach der mündlichen Urteilsverkündung beendet. Rechtsmittel wurden nicht angekündigt. Vermutlich wird dieses Urteil rechtskräftig werden.

(Ersteinstellung am 28. Februar 2012 - aktualisiert am 25. Juni 2017) 

geschrieben am 25.06.2017
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Autor K13online
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