Strafanzeige gegen SPD-Roth(MdB)
A b s c h r i f t

Staatsanwaltschaft Fulda
Am Rosengarten 4

36037 Fulda


, den 3. April 2010



Betreff: Strafanzeige/Strafantrag gegen den SPD Bundestagsabgeordneten Michael Roth in Herlingen
Bezug: Seine Antwort bei Abgeordnetenwatch vom 22. März 2010


Tatort: Internet-Portal Abgeordnetenwatch
Tatzeit: 22. März bis 27. März 2010


Gegen den Bundestagsabgeordneten Michael Roth, wohnhaft in Herlingen - Bürgerbüro Bahnhofstraße 5 in 36251 Bad Hersfeld, wird hiermit gemäß:

§ 185 StGB Beleidigung
§ 186 StGB Üble Nachrede
§ 187 StGB Verleumdung

Strafantrag gestellt.

Die Begründung zur Erfüllung der Straftatbestände können Sie der eMail-Antwort an Abgeordnetenwatch in der Anlage entnehmen. Ebenso den genauen Sachverhalt der Tatvorwürfe. Die Straftaten von Herrn Roth wurden auf einer öffentlichen Internet-Plattform begangen und die Strafverfolgung liegt daher im öffentlichen Interesse. Auf Wunsch des Unterzeichners wurde die Antwort von Herrn Roth am 27. März 2010 vom Internet-Portal Abgeordnetenwatch entfernt und dem Kuratorium zur Prüfung vorgelegt. Die Entscheidung des Kuratoriums wird nachgereicht.

Es wird um Eingangsbestätigung dieses Strafantrages und Mitteilung des Aktenzeichens sowie dem Ermittlungsstand & Ermittlungsergebnis gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking


Anlagen

* Abmahnung an Roth vom 22. März 2010
* K13online News dazu
* Eingangsbestätigung Antwort Roth von Abgeordnetenwatch
* EMail-Korrespondenz Abgeordnetenwatch mit Unterzeichner
* Begründung an Abgeordnetenwatch zur Antwort Roth
* Ausdruck Bürgerbüro Roth Webseite[/i]

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Strafanzeige/Strafantrag an Staatsanwaltschaft Fulda gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Roth wegen seinem Statement bei Abgeordnetenwatch - vom 03.04.2010
Statement von Michael Roth(SPD-MdB) erfüllt die Straftatbestände der §§ 185(Beleidigung) & 186(Üble Nachrede) & 187(Verleumdung) des Strafgesetzbuches(StGB)
Der Inhaber dieser Webseiten, Dieter Gieseking, hat gegen den SPD-Politiker im Deutschen Bundestag, Michael Roth, Strafantrag bei der für seinen privaten Wohnsitz zuständigen Staatsanwaltschaft Fulda gestellt. Roth hatte bei Abgeordnetenwatch zu den Fragen zum EU-Rahmenbeschluss ein Statement abgegeben, welches die Straftatbestände der §§ 185, 186 und 187 StGB erfüllt haben. Auch das Kuratorium von Abgeordnetenwatch berät zur Zeit über das Statement, weshalb dieses dort gegenwärtig nicht mehr online verfügbar ist. Lesen Sie die Strafanzeige mit einem Klick auf mehr...
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geschrieben von K13online am 03.04.2010 - ID: 781 - 2965 mal gelesen Drucken

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