Mietsache: Prozesskostenhilfe bewilligt
Amtsgericht Unna - 16 C 769/04

Beschluss

UKBS ./. Gieseking

Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt und zur vorläufigen unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwalt Imig, 44135 Dortmund beigeordnet.

Unna, 04.Februar 2005

Amtsgericht
Richterin am Amtsgericht Unna


Anmerkung:
Daraus kann geschlossen werden, das die Anwaltshonorare auch bei einem gewonnenen Verfahren nicht durch die Prozesskostenhilfe gedeckt sind.
geschrieben von K13 - Online am 12.02.2005 - ID: 318 - 2770 mal gelesen Drucken

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