Mietsache: Prozesskostenhilfe bewilligt | |
Amtsgericht Unna - 16 C 769/04
Beschluss UKBS ./. Gieseking Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt und zur vorläufigen unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwalt Imig, 44135 Dortmund beigeordnet. Unna, 04.Februar 2005 Amtsgericht Richterin am Amtsgericht Unna Anmerkung: Daraus kann geschlossen werden, das die Anwaltshonorare auch bei einem gewonnenen Verfahren nicht durch die Prozesskostenhilfe gedeckt sind. |
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geschrieben von K13 - Online am 12.02.2005 - ID: 318 - 2770 mal gelesen |
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