„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - EGMR antwortet auf K13online-Beschwerde
EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS COUR EUROPEENNE DES DROlTS DE L'HOMME


15. Februar 2011


Beschwerde Nr. 48538110
Gieseking ./. Deutschland


Sehr geehrter Herr Gieseking,

hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres Schreibens vom 28. Januar 2011.

In Anbetracht der Anzahl der beim Gerichtshof anhängigen Beschwerden ist es mir derzeit leider nicht möglich Ihnen mitzuteilen, wann sich der Gerichtshof erstmals mit der Zulässigkeit Ihrer Beschwerde befassen wird.

Jede Entscheidung des Gerichtshofs in Bezug auf Ihre Beschwerde wird Ihnen zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Weiterhin weise ich Sie daraufhin, dass es im derzeitigen Verfahrensstadium nicht notwendig ist, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Eine anwaltliche Vertretung ist erst ab Zustellung der Beschwerde an die Bundesregierung notwendig. Ob oder gegebenenfalls wann Ihre Beschwerde an die Bundesregierung zugestellt wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen.

Für den Kanzler
Rechtsreferentin


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Übersicht aller bisherigen Dokumente hier:
http://k13-online.krumme13.org/text.php?s=list&kid=61
geschrieben am 08.05.2011
gelesen 3144
Autor K13online
Seiten: 1
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