Michael M. Berlin
Michael M. aus Berlin hatte sich am 28.5.1999 an K13 gewandt und um Hilfe gebeten. Er war gem. § 63 STGB in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen worden. Es liegt uns ein forensisches-sexualmedinzinisches Gutachten vor woraus eindeutig hervorgeht, dass Michael in seinen Beziehungen niemals Gewalt gegen die sexuelle Selbstbestimmung seiner kleinen Freunde angewandt hatte. Die Begründungen sind unfassbar.

Wir hatten bis Mai 2001 einen regen Briefwechsel mit Michael geführt. Inzwischen ist er entlassen worden und hat sich heute erneut an uns gewandt. Es liegt uns nun ein Beschluss des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vor. Demnach wurde seine Beschwerde wegen der Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung abgewiesen. Interessierte Personen und Stellen können sich an uns wenden, um genauere Einzelheiten zu erfahren.

Wir wünschen Michael M. aus Berlin für die Zukunft das Beste!

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geschrieben von Private Info & Beratungsstelle am 15.07.2003 - ID: 129 - 3086 mal gelesen Drucken

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