GStA verweigert Strafverfolgung CareChild(Kappe)
A b s c h r i f t

Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Olgastr. 2, 70182 Stuttgart


Aktenzeichen: 26 Zs 1472/10


Ermittlungsverfahren gegen Michael Kappe wegen Verleumdung u.a.

Ihre Beschwerde vom 02.08.2010 gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 23.07.2010 (Az.: 1 Js 55017/10)


Sehr geehrter Herr Gieseking,

die Beschwerde vom 02.08.2010 ist mir mit den einschlägigen Akten zur Entscheidung vorge­legt worden. Nach dem Ergebnis meiner Überprüfung gebe ich ihr keine Folge. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 23.07.2010 entspricht der Sach- und Rechtslage.

Ihrer Strafanzeige wurde zu Recht und mit zutreffenden Gründen, auf die ich zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nehme, mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für strafbare Handlungen gemäß § 152 Abs. 2 StPO keine Folge gegeben.

Gegen diesen Bescheid können Sie, soweit Sie in Ihren Rechten verletzt sind und nicht lediglich Privatklagedelikte im Raum stehen, innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung mittels eines von einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schriftsatzes beim OLG Stuttgart (Strafsenat) Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.

Der Antrag muss vor Ablauf der Monatsfrist beim OLG Stuttgart eingegangen sein und die Tatsachen, welche die Erhebung der öffentlichen Klage begründen sollen, sowie die Beweismittel angeben.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Unterschrift)
Staatsanwältin


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K13online ./.CareChild: Beschwerde bei GStA Stuttgart
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=844&s=read

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K13online Pressemitteilung: Dieter Gieseking legt Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Stuttgart bei Generalstaatsanwaltschaft ein - vom 15.08.2010

K13online(Gieseking) ./. CareChild(Kappe): Falsche Tatsachenbehauptungen von Michael Kappe in SWR-Sendung "Einblicke in Pädophilenszene" müssen strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden
Der Inhaber dieser Webseiten, Dieter Gieseking, hat gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft(StA) Stuttgart vom 23.07.2010 Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft(GStA) Stuttgart eingelegt. Die StA Stuttgart hatte die Strafanzeige/Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber der Webseite CareChild, Michael Kappe, nach unserer Rechtsauffassung rechtswidrig eingestellt. In der Begründung der Beschwerde weist die K13online Redaktion daraufhin, dass obige Verfügung aufgehoben wird und der Beschuldigte Michael Kappe einer gerechten Strafe zugeführt wird. Lesen Sie den Schriftsatz mit einem Klick auf mehr...
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geschrieben von K13online am 28.10.2010 - ID: 859 - 3469 mal gelesen Drucken

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