"...die Geschichte lehrt, aber sie hat keine Schüler." - INGEBORG BACHMANN
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Text - K13-Strafantrag: Geldstrafe für J.N. Treichel
Staatsanwaltschaft Essen, den 25. März 2008
Aktenzeichen Sta Essen 85 Js 455/08
(Az Sta Hamburg 7102 UJs 108/07)


K13online Redaktion
z.Hd. Dieter Gieseking
Postfach 540465
22504 Hamburg


Ermittlungsverfahren gegen Julian Nicolas Treichel wegen Beleidigung
Datum der Strafanzeige: 20.09.2007


Sehr geehrter Herr Gieseking,

von der Erhebung der öffentlichen Klage habe ich vorläufig abgesehen und das Verfahren gemäß § 153a Abs. 1 der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt.

Dem Beschuldigten wurde aufgegeben,

als Auflage 150,00 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.

Nach Erfüllung der Auflage/Weisung wird das Verfahren endgültig eingestellt werden. In diesem Falle werde ich Ihnen nur dann einen weiteren Bescheid zukommen lassen, wenn dies von Ihnen ausdrücklich verlangt wird.

Wird die Auflage/Weisung nicht erfüllt, erhält das Verfahren durch Erhebung der öffentlichen Klage seinen Fortgang

Durch diesen Bescheid werden evtl. bestehende zivilrechtliche Verpflichtungen oder Ansprüche nicht berüht.


Hochachtungsvoll
Oberamtsanwalt

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Siehe dazu auch:

Straftäter durch Sta Hamburg ermittelt - Ermittlungsverfahren an Sta Essen(85 Js 455/08) abgegeben. Die Sta Essen hat heute(17.April 2008) die ladungsfähige Adresse für eine Zivilklage mitgeteilt.
http://k13-online.krumme13.eu/text.php?id=589&s=read

Aktualisiert am 20. Sept. 2008: Die StA Essen teilt mit Schreiben vom 11.Sept. d.J. mit - das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 153a der Strafprozessordnung nach vollständiger Erfüllung der Auflage/Weisung endgültig eingestellt.
geschrieben am 21.09.2008
gelesen 4499
Autor K13online
Seiten: 1
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