CDU-Rheinland Pfalz: Rechtsausschuss zum Freispruch
Newsletter 008/2006 vom 05.01.06

Pädophilenverein „Krumme 13“/ Hauptverhandlung abgelehnt

Christian Baldauf:
Potentielle Kinderschänder dürfen nicht durch das deutsche Rechtssystem schlüpfen

Mit Unverständnis und Erstaunen hat der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, auf die jüngste Entwicklung im Verfahren gegen zwei einschlägig vorbestrafte Pädophile aus dem Umfeld des Pädophilenvereins ‚Krumme 13’ reagiert: „Mich hat schon die laxe Haltung von Justizministers Mertin (FDP) in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages zu diesem Thema überrascht. Noch mehr wundere ich mich darüber, dass das Amtsgericht Trier nun in diesem Fall die Aufnahme eines neuen Hauptverfahrens ablehnt. Potentielle Kinderschänder dürfen nicht unter dem Deckmäntelchen der Meinungsäußerungsfreiheit durch das deutsche Rechtssystem schlüpfen.“

Die beiden Beschuldigten - bekennende Pädophile - hatten vor mehr als drei Jahren über das Internet einen Text verbreitet, in dem sexuelle „Kindheitserfahrungen“ (Oralverkehr und andere Formen des Missbrauchs) eines 11-jährigen mit einem Erwachsenen positiv beschrieben wurden. Sie waren in der Folge von mehreren Instanzen in Trier wegen der Verbreitung pornographischer Schriften verurteilt worden. Das OLG Koblenz hatte diese Urteile im Sommer aufgehoben, da es den entsprechenden Text nicht als pornographisch wertete. Die Darstellung der sexuellen Handlungen sei „relativ nüchtern und zurückhaltend“ und deshalb nicht als pornographisch anzusehen. Das Verfahren war daraufhin durch die Staatsanwaltschaft in Trier wieder angestrengt worden. Das Amtsgericht Trier hat jedoch kürzlich die Aufnahme eines neuen Hauptverfahrens abgelehnt, weil u.a. der Vorsatz der beiden Beschuldigten zweifelhaft sei.

Baldauf: „Das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Gerade auf die Öffentlichkeit und die perfide Art der Darstellung haben es doch diese Pädophilen abgesehen. Es darf doch bei uns in Deutschland abnormen Personen nicht erlaubt sein, bspw. den Oralverkehr eines Erwachsenen mit einem 11-Jährigen als ‚freudiges Erlebnis’ zu schildern und über das Internet zu verbreiten. So ein widerliches Verhalten darf nicht straflos sein. Damit werden doch nur Aktivitäten von Kinderschändern verharmlost. Welche Eltern haben Verständnis für dieses Urteil?“

Christian Baldauf kündigte an, diesen Fall erneut im Rechtsausschuss des Landtags zur Sprache zu bringen.


Quelle:
http://tinyurl.com/fuxa9

K13-News dazu:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=444
geschrieben von K13online am 22.02.2006 - ID: 420 - 4195 mal gelesen Drucken

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