BVerfG bestätigt Eingang Verfassungsbeschwerde


K13online Aktivitäten: Bundesverfassungsgericht(BVerfG) bestätigt Eingang der Beschwerde und teilt Aktenzeichen(2 BvR 1741/14) des Zweiten Senates mit - vom 26.08.2014
Weitere Aktivitäten: Der Beschwerdeführer Gieseking wird mit seinem Prozessbevollmächtigen Graßmann in absehbarer Zeit eine umfassende Ergänzung zum Bestimmtheitsgebot & Pornografiebegriff nachreichen
Der Inhaber dieser Webseiten K13online, Dieter Gieseking, hat über seinen Rechtsanwalt & Prozessbevollmächtigten Leonard Graßmann/München mit Schriftsatz vom 1. August 2014 Verfassungsbeschwerde beim BVerfG in Karlsruhe eingelegt. Das BVerfG hat jetzt den Eingang der Beschwerde bestätigt und das Aktenzeichen mitgeteilt. Gerügt werden die Verletzungen der Artikel 2 I, II 1. Alt, 12, 20 III und 103 II Grundgesetz. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen rechtsfehlerhafte Beschlüsse/Urteile des Oberlandesgericht(OLG) Karlsruhe. Die Entscheidungen des BVerfG gehen über den Einzelfall hinaus und werden von erheblicher politischer Bedeutung zum § 184b ff. StGB und § 15 JuSchG sein. Der Beschwerdeführer Gieseking wird mit seinem Prozessbevollmächtigen Graßmann in absehbarer Zeit eine umfassende Ergänzung zum Bestimmtheitsgebot & Pornografiebegriff nachreichen. Dazu gehören Expertisen von Sexualwissenschaftlern und möglicherweise auch von Strafrechtskommentatoren sowie Rechtsexperten. Das Original-Dokument zur Eingangsbestätigung der Beschwerde beim BVerfG finden Sie mit einem Klick auf mehr...
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geschrieben von K13online am 19.09.2014 - ID: 1127 - 3226 mal gelesen Drucken

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