Pforzheimer Justizskandal: PDF-Original-Dokumente
Gerichtsbeschlüsse, Anträge der Verteidigung, Verfassungsbeschwerde und Beschwerde beim Europäischen Gerichthof für Menschenrechte

Amtsgericht Pforzheim: Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss
http://static.twoday.net/schutzalter/files/hd-p2.pdf

Landgericht Karlsruhe: Beschwerde-Beschluss abgewiesen
http://www.internet-law.de//lg_karlsruhe.pdf

Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Karlsruhe/Pforzheim an das Amtsgericht Pforzheim
http://static.twoday.net/schutzalter/files/klage-dg-s1s2.pdf

Antrag der Verteidigung(RA Graßmann/München) an die Staatsanwaltschaft auf Verfahrenseinstellung
http://static.twoday.net/schutzalter/files/DOC010310.pdf

Antrag der Verteidigung(RA Graßmann/München) an das Amtsgericht Pforzheim auf Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens
http://static.twoday.net/schutzalter/files/DOC110610.pdf

Beweisanträge von RA Graßmann an das AG Pforzheim für die Hauptverhandlung am 5. Dez. 2011
http://donald.worksforme.de/m/schutzalter/beweisantraege.pdf


Berufung am 16. Dezember 2011 gegen das UNrechts-Urteil(mündlich) des Amtsgerichts Pforzheim vom 14. Dezember 2011
http://donald.worksforme.de/m/schutzalter/Berufung%20AG%20Pforzheim-Urteil%2016.12.2011.pdf


(Aktueller Stand: 19. Dezember 2011)

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Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht(BVerfG) gegen die obigen Beschlüsse des Amtsgerichts Pforzheim & Landgericht Karlsruhe durch Rechtsanwalt Udo Vetter
http://donald.worksforme.de/m/schutzalter/Verfassungsbeschwerde.pdf

(Das BVerfG hatte die obige Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht zur Endscheidung angenommen. Dies bedeutet nicht automatisch, dass diese Beschlüsse rechtmäßig & verfassungsmäßig sind. Nach Rechtsauffassung der Verteidigung und namhaften Juristen sind die o.g. Beschlüsse rechtswidrig und nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.)

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Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gegen die Beschlüsse des Amts- und Landgerichts Pforzheim/Karlsruhe bzw. gegen die Bundesrepublik Deutschland
http://donald.worksforme.de/m/schutzalter/EGMR-Beschwerde.pdf

(Durch den Nicht-Annahmebeschluss des BVerfG wurde der Gang zum EGMR ermöglicht. Die oben genannten Beschlüsse sind daher rechtswidrig, verfassungswidrig und verstoßen nun auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.)

Aktenzeichen der Beschwerde beim EGMR
http://donald.worksforme.de/m/schutzalter/EGMR-Beschwerde_Aktenzeichen.pdf

(Dem EGMR wurden inzwischen mehrere Dokumente nachgereicht. Die Beschwerde wurde am 16. August 2010 abgesandt und ist somit jetzt ein Jahr dort anhängig. Endscheidungen des EGMR können längere Zeit dauern. Wir gehen davon aus, dass wenn sich der Gerichtshof das 1x damit beschäftigt hat, eine Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland eingeholt wird. In der Regel wird dies beim Bundesjustizministerium sein. Weitere Nachrichten zur gegebenen Zeit...!)

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(Ersteinstellung: 18.04.2010 - aktualisiert am 28.11.2011)
geschrieben von K13online am 19.12.2011 - ID: 679 - 4864 mal gelesen Drucken

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