Presserat: Beschwerde gegen Pforzheimer Zeitung bestätigt
A b s c h r i f t

Deutscher Presserat
Postfach 100549
10565 Berlin


14.07.2010


Az: cl 0468/10/1


Ihre Beschwerde vom 29.06.2010
./. Pforzheimer Zeitung



Sehr geehrter Herr Gieseking,

hiermit bestätigen wir dankend den Eingang Ihrer oben genannten Beschwerde. Diese wird gemeinsam vom Vorsitzenden des Beschwerdeausschusses und der Geschäftsstelle anhand des Pressekodex geprüft. Wird die Beschwerde in der Vorprüfung als offensichtlich unbegründet beurteilt, erhalten Sie einen abschließenden Bescheid. Diesen übersenden wir - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - zur Information auch an die betroffene Publikation.

Ergibt die Vorprüfung, dass Ihre Beschwerde möglicherweise begründet ist, wird sie im Beschwerdeausschuss behandelt. Wird dort festgestellt, dass ein Verstoß gegen die publizistischen Grundsätze vorliegt, hat der Presserat drei Sanktionsmöglichkeiten: Er kann einen redaktionellen Hinweis, eine Missbilligung oder bei schweren Verstößen gegen den Pressekodex eine Rüge aussprechen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Beschwerdeausschuss, dem ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder angehören, viermal jährlich tagt. Für die entsprechende Bearbeitungsdauer bitten wir um Ihr Verständnis.

Weitere Informationen über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens und die Arbeit des Deutschen Presserates können Sie dem beigefügten Faltblatt entnehmen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne auch telefonisch an uns wenden.

Mit freunlichen Grüßen
(Unterschrift Sekretatiat)

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Anmerkung
Auf telefonische Anfrage hat der Deutsche Presserat das Folgende mitgeteilt:

1. Eine Vorprüfung der Beschwerde hat auf Grund der Sommerpause noch nicht stattgefunden.

2. Der Presserat tagt für das 3. Quartal d.J. am 14. September 2010

3. Gelangt unsere Beschwerde über die Vorprüfung zur Entscheidung durch den Presserat auf o.g. Sitzung, dann wurde zuvor eine Stellungnahme der Gegenseite bzw. der Pforzheimer Zeitung eingeholt. Diese PZ-Stellungnahme wird Gegenstand der Entscheidung des Pressrates sein.

4. Eine Erwiderung zur PZ-Stellungnahme vor der Entscheidung des Presserates ist nicht möglich. Wir erhalten diese Stellungnahme nicht. Jedoch besteht die Möglichkeit, gegen eine negative Entscheidung Einspruch einzulegen. Diese Möglichkeit wird ggf. von uns genutzt werden.

5. Die schriftliche Entscheidung des Presserates wird ca. 2 Wochen nach der Tagung des Presserates am 14.09.2010 hier bei uns vorliegen. Also voraussichtlich Ende September. Wir werden dazu weiter berichten...

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K13online Beschwerde beim Presserat gegen PZ
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1759

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[update: Presserat Az. mitgeteilt]Berichterstattung zum Pforzheimer Justizskandal: K13online legt Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen Pforzheimer Zeitung(PZ) ein
Pforzheimer Zeitung verstößt gegen die Ziffern 2 + 3 i.V.m Ziffer 13 Pressekodex des Deutschen Presserates * K13online verlangt sofortige Richtigstellung in Folgeartikeln
Die K13online Redaktion(Gieseking) hat gegen den unseriösen Artikel in der Pforzheimer Zeitung vom 24. Juni 2010 Beschwerde beim Deutschen Presserat eingelegt. Der Artikelinhalt verstößt gegen den Pressekodex des Presserates in den Ziffern 2 + 3 i.V.m. Ziffer 13. Die K13online Redaktion duldet keinen unkorrekten Journalismus. Der Deutsche Presserat wird die PZ laut Pressekodex zu einer offiziellen Stellungnahme auffordern. Wir rufen die BesucherInnen unser Webseiten zum Protest gegen die Art und Weise das Falschdarstellungen in der PZ auf. Lesen Sie die Beschwerde an den Presserat mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1759
geschrieben von K13online am 24.07.2010 - ID: 836 - 3040 mal gelesen Drucken

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