"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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Text - Die Welt: Hamburger Vertreibungspolitik
Polizei soll Pädophilen-Gruppe stärker überwachen

Zivilstreifen am Haus des Vereins "Krumme 13" - Bezirksamt prüft Entzug des Gewerbescheins für den Verkauf von Büchern.
von Claus Hornung

Innensenator Dirk Nockemann will die Tätigkeiten der Hamburger Pädophilen-Gruppe "Krumme 13" verstärkt überwachen. Das Haus in Eidelstedt, in dem die Gruppe, die sich für die Legalisierung von Sex mit Minderjährigen einsetzt, ein Büro betreibt, soll dazu verstärkt von Zivilbeamten überwacht werden. "Streifen, die in der Gegend sind, werden ihr Augenmerk auf diesen Bereich lenken. Darüber hinaus werden insgesamt mehr Streifen in der Gegend eingesetzt." Auch die Bürger seien gefordert, so Nockemann: "Wir bitten die Nachbarn, uns über die geringste verdächtige Bewegung zu informieren."

In der 60-Quadratmeter-Wohnung betreibt die Gruppe um Frank F. und Dieter G. eine so genannte "Info- und Beratungsstelle". Über ihre Homepage wollte die Gruppe, wie berichtet, ab Anfang dieses Monats auch Pädophilen-Literatur verkaufen. Dafür besorgte sich Dieter G. einen Gewerbeschein.

Noch sei nicht klar, ob die Krumme 13 gegen Straftatbestände verstoße. "Dieses Beispiel zeigt, dass wir in einigen Bereichen eine zu liberale Gesetzgebung haben", sagt Nockemann: "Wir stehen jedenfalls in engem Kontakt mit der Staatsanwaltschaft." Man wolle dem Verein klar machen, "dass wir ein Auge auf diese Herren geworfen haben".

Auch die Genossenschaft Bauverein der Elbgemeinden, die die Wohnung vermietet habe, müsse laut Nockemann darauf achten, dass es zu "keinen Regelwidrigkeiten" kommt, sagt Dirk Nockemann. Bereits nach dem ersten Bekanntwerden der Existenz der Gruppe in der Eidelstedter Wohnung hatte der Bauverein versucht, die Wohnung zu kündigen. Inzwischen sei ein Räumungsbefehl für Ende Dezember erwirkt, so Prokurist Marko Lohmann. Die Ängste der Hausbewohner hätten als Kündigungsgrund nicht ausgereicht, so Lohmann. Letztendlich habe man wegen einer unerlaubten Untervermietung von Frank F. an Dieter G. Erfolg vor Gericht gehabt. Die Anwälte der Gruppe hätten signalisiert, dass man dem Räumungsbefehl nachkomme.

Auch das Bezirksamt Eimsbüttel müsse prüfen, ob der Gewerbeschein, der dem Krumme-13-Chef Dieter G. für seinen Online-Handel ausgestellt wurde, aufgehoben werden kann, fordert der Innensenator. Bezirksamtsleiter Jürgen Mantell hat bereits ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet. Er weist darauf hin, dass es sich um kein erlaubnispflichtiges Gewerbe handele. Dieter G. würde noch zu dem Verfahren gehört werden, so Mantell.

Dieter G. war am Montag vom Landgericht Trier zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden, weil er einen Text verbreitet hatte, der den sexuellen Missbrauch eines Kindes beschreibt. Das Landgericht bestätigte damit ein früheres Amtsgerichtsurteil, wonach der Text kinderpornografisch ist. Mit dem inzwischen in Hamburg lebenden Ex-Bundesgrenzschutzbeamten wurde ein ebenfalls bekennender 43 Jahre alter Pädophiler aus Berlin zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die sexuelle Gesinnung selbst sei nicht strafbar, betonte das Gericht. Dennoch müssten Pädophile nach ihrem Handeln bewertet werden. Zudem sei der veröffentlichte Bericht eine Verhöhnung der vielen wahren Opfer sexuellen Missbrauchs. Die beiden Angeklagten bewerteten das nicht rechtskräftige Urteil als "Missbrauch des Strafrechts aus politischen Gründen und als Hetzjagd auf Pädophile". Sie kündigten Revision vor dem Oberlandesgericht Koblenz an.


Artikel erschienen am 1. Okt 2003

http://www.welt.de/data/2003/10/01/176632.html?search=Krumme+13&searchHILI=1
geschrieben am 23.07.2004
gelesen 3999
Autor K13 - Online
Seiten: 1
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