"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
  Home | User | Forum | Downloads | Links | Texte | Newsarchiv | Votes | Suchen
Statistik
Datum: 14.08.2019
Zeit: 00:18:24

Online: 57
Besucher: 18213817
Besucher heute: 240
Seitenaufrufe: 141243729
Seitenaufrufe heute: 1438

Termine

Leider sind keine kommenden Ereignisse im Kalender vorhanden.

weitere Termine

Menu

    Home

    User
    Forum
    Downloads
    Links
    Texte
    Newsarchiv
    Votes
    Suchen
    Kalender
    Impressum
    Kontakt
    Sitemap
 
Aktuelle Texte
1. Der pädosexuelle Komplex (Angelo Leopardi) (22581)
2. Bildergalerie: Impressionen Lichterfest 2019 (265)
3. Der große Kamerad (Meier-Jobst) (188)
4. Bildergalerie: Impressionen Rheinufer Bonn (335)
5. Bildergalerie 1+2: Michael Jackson Bundeskunsthalle (300)
6. Womit habe ich das verdient? (DVD) (361)
7. La Mala Educacon - Schlechte Erziehung(DVD) (4709)
8. K13online Video-Clip (1): Petition Tour41 (622)
9. Nur das Leben war dann anders (Dominik Riedo) (3787)
10. Bildergalerie & Impressionen: Zirkus GLOBULINI (474)
Aktuelle Links
1. Marthijn Uittenbogaard (NL-Aktivist) (1168)
2. Ketzerschriften.net (Weblog) (5295)
3. Pädoseite.home.blog (347)
4. Prävention Pädophile: Schutzengel Neli Heiliger (156)
5. Deutsches Jungsforum (13187)
6. CMV-Laservision(gesperrt) (4521)
7. ITP-Arcados (Infos zur Pädophilie) (8811)
8. Verband für Bürgerrechte und Objektivismus (VBO) (4795)
9. Wikipedia: Krumme13/K13online (3579)
10. Int. BOYLOVE-Day (IBLD) (5119)


Text - Beschwerde OLG Hamm ./. Beschluss LG Dortmund
Beschwerde-Schriftsatz an das Oberlandesgericht Hamm vom 17.7.2005

Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichtes Dortmund - Prozesskostenhilfe: LG 11 S 76/05 – AG 16 C 769/04

Gegen den oben genannten Beschluss des Landgerichtes Dortmund – Eingang hier am 15.07.2005 – wird hiermit fristgerecht

sofortige Beschwerde

eingelegt.


Zur Vorlage einer anwaltlichen Begründung der Beschwerde – Aufhebung des Beschlusses des LG Dortmund bezüglich der Verweigerung auf Prozesskostenhilfe im berechtigten Berufungsverfahren mit dem Antrag diesen zu gewähren - wird um Mitteilung eines Termins gebeten.

Das anhängige Berufungsverfahren mit der bereits eingereichten Berufungsbegründung hat weiterhin Bestand und wird weiter aufrecht erhalten.

Bei einem negativen Urteil des LG Dortmund in diesem Mietstreit wird nach Ausschöpfung des Instanzenweges Beschwerde/Klage beim Bundesverfassungsgericht – Bundesgerichtshof eingereicht.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking

Zur Anfertigung dieser Begründung und zur Durchführung des Berufungsverfahrens wird noch ein weitere Anwalt gesucht. Für die vorläufige Honorarfrage läuft ein Antrag bei der HS e.V. in Berlin. Um finanzielle Unterstützung wird in dieser Sache und in der ungerechtfertigten Endziehung der Sozialleistungen gebeten. Das Unrecht im Mietfall ist wohl bisher einmalig, aber kann faktisch jeden Pädophilen treffen, wenn ein solches Urteil rechtskräftig wird. Dieter G. würde in ganz Deutschand keine Wohnung mehr erhalten bzw. sofort wieder gekündigt werden können. Jeder andere Pädophile, dessen Pädophilie in seinem Mietshaus gekannt wird, könnte vom Vermieter die Kündigung erhalten und dies wäre juristisch abgesichert. Bitte tragen auch Sie dazu bei, dass dieses Unrecht und Verfolgung niemals zu Recht wird. Das Grundgesetz muss auch für pädophil-liebenden Menschen gültig sein und bleiben.
geschrieben am 18.07.2005
gelesen 3497
Autor K13online
Seiten: 1
[Text bewerten] [Kommentare sehen/schreiben] [Druckansicht] [zur Übersicht]


Soziale Netzwerke

Externe Artikel


K13online Vote
Würden Sie dies Projekt unterstützen ?
JA, mit finanziellen Mitteln
JA, mit Sachspenden
JA, mit meinen technischen Kenntnissen
JA, mit allen meinen Möglichkeiten
Nein, auf keinen Fall
Vielleicht, kann sein



[Ergebnis]

Gegen Faschismus


Werbebanner

Copyright by www.krumme13.org