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Text - PZ-Artikel vom 21.06.2011 |
PZ-Artikel in der Onlineausgabe am 20. Juni 2011
Das Pforzheimer Amtsgericht entscheidet über Anklagen gegen einen Arzt, einen Päderasten und einen Rektor, der Kinderpornografie besessen haben soll
Staatsanwaltschaft will Rektor und Pädophilen anklagen
K13online: Der PZ-Journalist ist offensichtlich noch nicht einmal in der Lage und fähig, den bekannten und einfachen Sachverhalt richtig wiederzugeben. Die Staatsanwaltschaft(StA) will den Rektor und den Pädophilie nicht erst jetzt anklagen, sondern im Falle des Pädophilen(Inhaber dieser K13online Webseiten) hatte die StA bereits vor über 1 Jahr, am 19. Mai 2010, Anklage erhoben. Die Anklage wurde nicht im Winter, wie unten im PZ-Artikel falsch dargestellt ist erhoben, sondern bereits im Frühjahr(Mai) letzten Jahres.
Darüber hinaus bezeichnet der PZ-Journalist den Inhaber dieser Webseiten zum Einen als Pädophilen und zum Anderen als Päderasten. Auch mit diesen unterschiedlichen Begriffen zweier sexueller Orientierungen/Identitäten kennt er sich offensichtlich nicht aus. Der Inhaber dieser Webseiten ist KEIN klassischer Päderast, sondern ein echter Kern-Pädophiler. Die genauen Definitionen können dieser Webseite und dem Internet entnommen werden.
Das Amtsgericht entscheidet in den kommenden Wochen darüber, ob es in drei Kriminalfällen von öffentlicher Bedeutung die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt und die Prozesse eröffnet. Das bestätigte Amtsgerichtsdirektor Karl-Michael Walz auf PZ-Nachfrage.
Zum einen geht es um den suspendierten Rektor einer weiterführenden Schule in Pforzheim, dem der Besitz von Kinderpornos in mehreren Fällen zur Last gelegt wird.
In einem weiteren Fall hat die Staatsanwaltschaft einem führenden politischen Kopf der Päderasten-Szene Besitz und Verbreitung kinderpornografischen Materials vorgeworfen wird. Der Mann hat bundesweit einen gewissen Bekanntheitsgrad, weil er sich für die Legalisierung von sexuellen Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen einsetzt.
K13online: Auch diese Tatsachenbehauptung ist erneut falsch. Dem Inhaber dieser Webseiten wird KEINE Verbreitung vorgeworfen, sondern lediglich der Besitz. Das es sich bei diesem Besitz von DVDs NICHT um Inhalte mit Kinderporno-Videos im Sinne des § 184 StGB handelt, steht aus der Sicht der Verteidigung fest. Darüber hinaus sind die Ermittlungsbehörden nur deshalb an diese legalen FKK-Filme gekommen, weil es im Februar 2009 eine rechtswidrige Hausdurchsuchung gegeben hatte. Siehe dazu auch die Beschwerdebegründungen an das Bundesverfassungsgericht sowie an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aus diesen Gründen unterliegen alle rechtswidrig beschlagnahmten Gegenstände einem Beweisverwertungverbot und dürfen nicht verwendet werden. Der PZ-Journalist hat in seiner gesamten bisherigen Berichterstattung alle oben aufgeführten Fakten vollkommen unterschlagen. Ebenso hat er im aktuellen Artikel die Ursache dieses Verfahrens & den Hauptanklagepunkt der legalen Verlinkung von einem K13online-News auf das Schutzalter-Blog nicht erwähnt. Dieser Anklagepunkt lautet auch nur auf Beihilfe zu angeblichen Kinderpornos bzw. auf die Dänische Internet-Sperrliste bei Wikileaks. Sogar das Bundesjustizministerium hat auf die inzwischen weltweit bekannte Webseite Wikileaks einen legalen Link gesetzt.
Und zum dritten geht es um einen Arzt aus Pforzheim, der als Arbeitsmediziner eine Untersuchung von freiwilligen Feuerwehrleuten sowohl dem Dienstherrn, also der Stadt Pforzheim, als auch den jeweiligen Krankenkassen der Untersuchten in Rechnung gestellt haben soll.
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Zusätzlich relevanter Text im PZ-Artikel in der Printausgabe am 21. Juni 2011
Titelschlagzeile: Angeklagte im Wartestand - Amtsgericht prüft Verfahren gegen mutmaßliche Kinderporno-Besitzer und einen offenbar betrügerischen Arzt
....Der Pädophilen-Fürsprecher dagegen, angeklagt seit Winter, war im Zuständigkeitsbereich einer Richterin gewesen, die mittlerweile an ein anderes Gericht befördert wurde und längere Zeit keinen Nachfolger hatte.
K13online: Das gesamte UNrechtsverfahren begann damals mit der rechtswidrigen Hausdurchsuchung am 17. Februar 2009 - und dauert mit Stand von heute über 2 Jahre und 4 Monate an. Bis heute hat das Amtsgericht die Anklage der StA nicht angenommen. An Spekulationen, warum dieses Verfahren so ungewöhnlich lange dauert, werden wir uns nicht beteiligen. Fest steht jedoch, dass wenn das AG die Hauptverhandlung eröffnet, wir durch alle gerichtlichen Instanzen Rechtsmittel einlegen werden. In einem solchen Fall wird dieses Verfahren nochmals einige Jahre dauern können bis ein rechtskräftiges Urteil bzw. Freispruch vorliegt...
Original-Quelle Pforzheimer Zeitung - Onlineausgabe
http://www.pz-news.de/nachrichten_artikel,-Staatsanwaltschaft-will-Rektor-und-Paedophilen-anklagen-_arid,276073.html
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Pforzheimer Justizskandal: Pforzheimer Zeitung(PZ) unterschlägt erneut Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) - vom 21.06.2011
Missbrauch der Pressefreiheit: Pforzheimer Zeitung(PZ) unterschlägt weiter den rechtswidrigen Hauptanklagepunkt der Staatsanwaltschaft wegen einer legalen Verlinkung von K13online auf das Schutzalter-Blog
Mit einem erneut vorsätzlichen, unvollständigen und fehlerhaften Artikel will die Pforzheimer Zeitung(PZ) offenbar schon jetzt die Stimmung gegen den Inhaber dieser Webseiten anheizen. Die PZ-Redaktion hatte von Februar 2009 bis heute alle Dokumente und Schriftsätze von den Gerichten und der Verteidigung erhalten. Trotzdem hat die PZ bei ihrer Berichterstattung in den letzten 2 Jahren und über 4 Monaten die wesentlichen Fakten unterschlagen. Die bisherigen Artikelinhalte bieten den Pforzheimer LeserInnen fast keine wahrheitsgemäßen Hintergrundinformationen. Mit einem objektiven, korrekten und fairen Journalismus hat die PZ-Berichterstattung nichts gemein....
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1997
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