„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Text - Justizministerium-BW zur Dienstaufsichtsbeschwerde
A b s c h r i f t

Justizministerium Baden-Württemberg
Postfach 103461
70029 Stuttgart

,den 27.04.2009
(Eingang am 29.04.2009)


Aktenzeichen: E-1402.2009/350

Ihr Schreiben vom 6. und 17. April 2009


Sehr geehrter Herr ....

Ihre Schreiben vom 6. April und vom 17. April 2009, in denen Sie sich gegen richterliche Entscheidungen des Amtsgerichts Pforzheim und des Landgerichts Karlsruhe - Auswärtige Strafkammer Pforzheim - sowie gegen die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, Zweigstelle Pforzheim, wenden, haben wir erhalten. Sie wollen in diesem Zusammenhang Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die erkennenden Richter sowie gegen die Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erheben.

Im Hinblick auf die richterlichen Entscheidungen ist folgendes anzumerken: Soweit wir es Ihren Ausführungen entnehmen können, wenden Sie sich dabei gegen Entscheidungen, die dem Kernbereich der richtlichen Tätigkeit zuzuordnen sind. Hierzu gehört die Frage der Entscheidungsfindung ebenso wie der Inhalt verfahrensleitender Verfügungen und Beschlüsse. Im Kernbereich der richterlichen Tätigkeit sind Maßnahmen der Dienstaufsicht jedoch schlechthin unzulässig. Der Grund hierfür ist, dass Richter nach dem Grundgesetz und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind. Die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen kann daher allein im Wege der hierfür vorgesehenen Rechtsmittel erfolgen.

Der Dienstaufsicht zugänglich ist richterliches Verhalten im Bereich der sogenannten äußeren Ordnung, wie etwa eine nicht sachbedingte Verzögerung eines Rechtsstreits oder ein nach Inhalt und Form nicht hinnehmbarer Umgang mit Verfahrensbeteiligten. Wenn Sie insoweit daran festhalten wollen, Dienstaufsichtsbeschwerde zu erheben, dürfen wir Sie bitten, sich unmittelbar an den hierfür in erster Linie zuständigen Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe zu wenden; diesem obliegt die Dienstaufsicht sowohl über die Mitarbeiter des Landgerichts Karlsruhe wie auch über die RichterInnen und Richter des Amtsgerichts Pforzheim.

Soweit Sie sich gegen die Sachbehandlung durch Frau Staatsanwältin Stohrer wenden, haben wir Ihre Schreiben an den Leiter der Zweigstelle Pforzheim der Staatsanwaltschaft Karlsruhe weitergeleitet, der vorrangig zur Ausübung der Dienstaufsicht berufen ist.

Da wir davon ausgehen, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen gegebenenfalls direkt an den hierfür in erster Linie zuständigen Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe wenden wollen, haben wir insoweit von einer Weiterleitung Ihres Schreibens abgesehen.

Mit freundlichen Grüßen
(Sachbearbeiter)


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Dienstaufsichtsbeschwerde
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=676&s=read
Der obige Schriftsatz erfolgte als Antwort auf die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 6. April und deren Ergänzung mit Verfassungsbeschwerde vom 17. April 2009

Die Antwort des Justizministeriums BW ist nicht zufriedenstellend. Auf die Dienstaufsichtsbeschwerde wird mit keinem Wort konkret eingegangen, sondern diese wird an den unmittelbaren Dienstvorgesetzen(LG Präsidenten) verwiesen. Damit wird die Verantwortung für das fehlerhafte Handeln der Staatsbeamten nach unten abgewälzt, anstatt selbst einzugreifen.

Der Beschwerdeführer der Dienstaufsichtsbeschwerde wartet jetzt hinsichtlich der betroffenen Staatsanwältin auf eine Stellungnahme des Leitenden Staatsanwalts der Staatsanwaltschaft Pforzheim.
Hinsichtlich der Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die betroffenen RichterInnen erfolgt diese nun an den direkten Dienstvorgesetzen und Präsidenten des Landgerichts Karlsruhe.

In diesem Dienstaufsichtsverfahren geht es in 1. Linie um die Verletzung von Dienstpflichten während der Dienstausübung. Diese Dienstpflichtverletzungen haben sich in den rechtswidrigen Beschlüssen niedergeschlagen. Die Beschlüsse selbst werden beim Bundesverfassungsgericht angefochten. Das befreit aber nicht von den begangenen Dienstpflichtverletzungen. Wir sind gespannt, ob und welche Begründungen in den Stellungnahmen erfolgen...!
geschrieben am 29.04.2009
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Autor K13online
Seiten: 1
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