Beschwerde OLG Hamm ./. Beschluss LG Dortmund
Beschwerde-Schriftsatz an das Oberlandesgericht Hamm vom 17.7.2005

Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichtes Dortmund - Prozesskostenhilfe: LG 11 S 76/05 – AG 16 C 769/04

Gegen den oben genannten Beschluss des Landgerichtes Dortmund – Eingang hier am 15.07.2005 – wird hiermit fristgerecht

sofortige Beschwerde

eingelegt.


Zur Vorlage einer anwaltlichen Begründung der Beschwerde – Aufhebung des Beschlusses des LG Dortmund bezüglich der Verweigerung auf Prozesskostenhilfe im berechtigten Berufungsverfahren mit dem Antrag diesen zu gewähren - wird um Mitteilung eines Termins gebeten.

Das anhängige Berufungsverfahren mit der bereits eingereichten Berufungsbegründung hat weiterhin Bestand und wird weiter aufrecht erhalten.

Bei einem negativen Urteil des LG Dortmund in diesem Mietstreit wird nach Ausschöpfung des Instanzenweges Beschwerde/Klage beim Bundesverfassungsgericht – Bundesgerichtshof eingereicht.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking

Zur Anfertigung dieser Begründung und zur Durchführung des Berufungsverfahrens wird noch ein weitere Anwalt gesucht. Für die vorläufige Honorarfrage läuft ein Antrag bei der HS e.V. in Berlin. Um finanzielle Unterstützung wird in dieser Sache und in der ungerechtfertigten Endziehung der Sozialleistungen gebeten. Das Unrecht im Mietfall ist wohl bisher einmalig, aber kann faktisch jeden Pädophilen treffen, wenn ein solches Urteil rechtskräftig wird. Dieter G. würde in ganz Deutschand keine Wohnung mehr erhalten bzw. sofort wieder gekündigt werden können. Jeder andere Pädophile, dessen Pädophilie in seinem Mietshaus gekannt wird, könnte vom Vermieter die Kündigung erhalten und dies wäre juristisch abgesichert. Bitte tragen auch Sie dazu bei, dass dieses Unrecht und Verfolgung niemals zu Recht wird. Das Grundgesetz muss auch für pädophil-liebenden Menschen gültig sein und bleiben.
geschrieben von K13online am 18.07.2005 - ID: 372 - 3498 mal gelesen Drucken

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