Presserat: Politische Lobby unseriöser Medien | |
Der Deutsche Presserat teilt zur Beschwerde gegen das Hamburger Abendblatt vom 26.5.2005 im unteren Schreiben datiert auf den 3.August 2005 folgendes mit:
Wir kommen zurück auf Ihre o.g. Eingabe. Sie beschweren sich über eine nicht erfolgte Berichterstattung des Hamburger Abendblattes über Ereignisse im Nachgang zu Ihrer Verurteilung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens in Trier. Sie bitten um Prüfung, ob die Tatsache, dass das Hamburger Abendblatt nicht über die weiteren Entwicklungen berichtet hat, gegen die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates verstößt. Nach Auffassung der Vorsitzenden der Kammer 2 des Beschwerdeausschusses, Frau Ursula Ernst-Flaskamp, sowie des Unterzeichners liegt ein Verstoß gegen den Pressekodex nicht vor. Die Gründe hierfür möchte ich Ihnen im Nachfolgenden näher erläutern. Im Jahre 2003 waren Sie in Trier verurteilt worden. Das OLG Koblenz hatte daraufhin im Rahmen einer Revision die Urteile aus erster und zweiter Instanz hierzu aufgehoben. Es kam zu einer neuen Verhandlung, in der Sie wieder verurteilt wurden. Dagegen legten Sie erneut Revision ein. Nun sind Sie der Ansicht, dass das Hamburger Abendblatt über diese Entwicklung innerhalb der letzten zwei Jahre seine Leser hätte informieren müssen. Nach Ihrer Auffassung entspricht dies der Ziffer 13 Richtlinie 13.1, in der es u.a. heißt, dass die Presse - sofern sie über eine noch nicht rechtskräftige Verurteilung eines erkennbar Betroffenen berichtet hat - auch über einen rechtskräftig abschließenden Freispruch bzw. über eine Milderung des Strafvorwurfs berichten sollte. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Passage in Ziffer 13 eine Empfehlung an die Redaktion darstellt. Letztendlich besteht keine Pflicht zu einer weiteren Berichterstattung. Unabhängig davon ist in Ihrem konkreten Fall eine solche Berichterstattung aber auch nicht notwendig. Dies deshalb, da aufgrund der derzeitigen Situation noch keine -endgültigen- Entwicklungen zu vermelden wären. Es hat zwar Revision, Urteil und wieder Revision gegeben. Letztendlich ist die Angelegenheit aber noch offen. Sie sind weder rechtskräftig freigesprochen worden, noch liegt offenbar eine deutlich Minderung des Strafvorwurfes vor. Von daher war auch unter diesem Gesichtspunkt eine weitere Berichterstattung nicht zwingend geboten. Insgesamt konnten wir eine Verletzung publizistischer Grundsätze daher nicht feststellen. Ihre Beschwerde war somit unbegründet. gez. Arno H. Weyand (Referent des Beschwerdeausschusses) Anmerkung Im Klartext bedeutet dies: Die Medien/Journalisten dürfen bei einer Verurteilung riesen Schlagzeilen drucken. Aber Sie brauchen über erfolgreiche Revisionen nicht zu berichten, geschweige denn sachliche und wahrheitsgemäße Hintergrundinformationen der Öffentlichkeit mitteilen. Damit sind in diesem Fall alle Hamburger LeserInnen des Abendblattes - trifft auch auf einige weitere Printmedien zu - nicht auf dem aktuellen Stand der Ereignisse. Sie sind also alle total falsch informiert. Diese Tatsachen und Fakten verstoßen also nicht gegen den Pressekodex und sollen ein seriöser Journalismus sein. Der Deutsche Presserat ist keine Instanz, die für seriösen Journalismus Sorge trägt, sondern eine reine Interessenvertretung der Printmedien. Der Pressekodex ist das Papier nicht wert auf dem dieser geschrieben wurde. Der Machtmissbrauch geht bis in dessen angebliche Selbstprüfungsebene. Das Aussprechen von Rügen durch den Presserat gegen sogenannte "Schmierfinkenjournalisten" unterbleibt im Interesse derselben. Die politische Lobby der Mainstream-Medien stellt einen Missbrauch der Pressefreiheit dar und wird durch dessen Interessenvertretung, dem Deutschen Presserat, gedeckt. Trotzdem werden wir bei jeder weiteren unkorrekten, lückenhaften oder sogar falschen bis Hatzberichterstattung immer wieder neu Beschwerde beim Presserat einreichen und dies auf unseren Web-Seiten dokumentieren und anprangern. Denn solche Verhaltsweisen sind einer Demokratie unwürdig. Zur Beschwerde gelangen Sie direkt hier: http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=355&s=read |
|
geschrieben von K13online am 08.08.2005 - ID: 376 - 4397 mal gelesen |
Copyright by K13-Online-Redaktion