WAZ zur Mietsache 31.03.05
Amtsgericht: Dieter G. muss ausziehen

Unna. (sven) Ein Schritt aus der Unsicherheit und Angst für viele Mieter: Dieter G. muss seine Wohnung in Unna räumen. Die Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft hat den 46-Jährigen gestern erfolgreich aus einem ihrer Mehrfamilienhäuser geklagt. Im vergangenen Jahr hatten Eltern gegen den Freiberufler demonstriert, als dessen Öffentlichkeitsarbeit im Internet für pädophile Kreise bekannt geworden war.

Ob der ehemalige Bundesgrenzschützer aber tatsächlich die Räumungsfrist bis zum 30. Juni dieses Jahres einhalten muss, scheint fraglich. Bereits während der Verhandlung gestern kündigte G. für den Fall einer Verurteilung den Schritt in die nächste juristische Instanz an.

"Dann gehe ich in Berufung. Ich habe nichts getan und werde für meine Meinung hier angegriffen", verteidigte sich der Beklagte vor Richterin Barbara Lorenz-Hollmann. Der UKBS-Mieter fühlt sich "in eine Randposition gedrängt" und macht eine negative Presse für die "Hetzjagd" auf ihn verantwortlich. Einen möglichen Vergleich mit der Gesellschaft lehnte der Mann ab. Einen Umzug in ein Mietshaus ohne Familien mit Kindern kann und wollte auch die UKBS nicht anbieten. Dieter G. bestand zudem auf sein Mietverhältnis. "Ich gebe vor Gericht nur auf, wenn ich in Unna wohnen bleiben kann und die UKBS die gesamten Kosten des Verfahrens übernimmt", beharrte der Mann gestern.

Seine Forderungen trafen bei der Richterin auf kein Verständnis: "Wundern Sie sich nicht, wenn besorgte Eltern gegen Sie protestieren, wenn Sie für die Legalisierung von Sex mit Kindern eintreten?", wollte sie von G. wissen.

Dieter G. sieht sich selbst als Aktivist, der für die Rechte von pädosexuell Veranlagten eintritt. Er sorgte damit für teils empörte Blicke auf der Klägerseite und unter den Zuschauern. "Das ist ein sehr komplexes Thema. Als pädosexuell Veranlagter muss man die Neigungen ja nicht zwanghaft ausüben", versuchte er zu beschwichtigen.

Elf Familien im UKBS-Haus

Die Kläger meinen dagegen: "Nicht tragbar ist ein Mieter wie Sie in einem 40-Parteien-Haus, in dem elf Familien mit Kindern wohnen", so UKBS-Anwalt Andreas Keuneke. Die UKBS setzte sich mit ihrer Klage bei Barbara Lorenz-Hollmann durch.

"Was sie da tun, ist nicht nur freie Meinungsäußerung. Sie stellen geltendes Strafrecht in Frage", so die Richterin. "Wenn ein Neo-Nazi in einem Haus mit Ausländern wohnt und öffentlich zum Mord an ihnen aufruft, kann er dort auch nicht wohnen bleiben", befand die Juristin.

30.03.2005
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geschrieben von K13online am 31.03.2005 - ID: 327 - 4133 mal gelesen Drucken

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