K13online Prozessbeobachter: Boylover vor dem AG Bad Kreuznach

K13online Prozessbericht zur Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgerich in Bad Kreuznach am 14. Juni 2017

Die K13online Redaktion war zum 3. Verhandlungstermin am 14. Juni 2017  um 13 Uhr nach Bad Kreuznach angereist. Die Verhandlung fand im Sitzungssaal 30 vor dem Schöffengericht unter der Vorsitzenden Richterin Brigitte Hill(Amtsgerichts Direktorin & Pressesprecherin) statt. Bezeichnenderweise ist hierbei, dass Schöffengerichte am Amtsgericht lediglich Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren verhängen können. In der Regel finden Gerichtverfahren nach §§ 184 und 176/182 StGB vor dem Landgericht statt. Die Gerichtsbarkeit in Bad Kreuznach hat diesen Fall bereits als geringfügig zugeordnet. Der Grund dafür könnte darin liegen, dass die Beweislast der Anschuldigungen durch die Staatsanwaltschaft dürftig ist.

Richterin Hill eröffnete die Hauptverhandlung um 13 Uhr. Zuschauer und die Lokalpresse war nicht anwesend. Sie fragt K13online, und wir geben uns als freie Journalisten zu erkennen. Da die zwei geladenen Zeugen - Generalstaatswalt Frankfurt a. Main (Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität - ZIT) https://gsta-frankfurt-justiz.hessen.de/irj/GSTA_Internet?cid=66c140a3e2c1e6f75757451f6db4574e  und der Dipl. Psychologe aus Frankfurt (Name K13online bekannt) noch nicht eingetroffen waren wurde zunächst das rechtsmedizinische Gutachten über das eingeschätzte Alter des Thailändischen Jungen " Mos" verlesen. Als Beweismittel liegt dem Gericht eine Videoaufnahme vor. Eine  Aussage & Anzeige des Jungen liegt nicht vor. Der Gutachter kann das genaue Alter nicht rechtssicher einschätzen. Er verweist lediglich darauf, das es unter 14 Jahren liegen könnte. Asiatische Jungen wirken im äußeren Erscheinungsbild & im Genitalbereich oft jünger, obwohl Sie älter sind. Der Verteidiger des Anklagten (Name K13online bekannt) Michael Bernard http://www.ckb-anwaelte.de/team/michael-bernard/# hatte das Gutachten beantragt. Er stellt fest, dass das Alter von "Mos" zwischen 12 und 16 Jahren liegen könnte. Als Beweismittel über das Alter des Jungen liegt dem Gericht weiter ein sogenanntes Haushaltsbuch vor. Richterin Hill wird eine Anfrage an das Thailändische Konsulat richten, ob dieses Haushaltsbuch hinsichtlich der darin enthaltenen Altersangabe von 13 Jahren vergleichbar ist mit einer Geburtsurkunde. Diese juristische Frage ist für das weitere Verfahren von entscheidender Bedeutung, ob es um den § 176 ff. StGB oder § 182 StGB geht.  Ebenso bei den Filmaufnahmen, ob es um den § 184b oder 184c StGB geht. Weiter angeklagt sind jedoch noch andere Bildaufnahmen/Filme als sogenannte Zufallsfunde beim Angeklagten, die eindeutig "Kinderpornografie" sein sollen.

Inzwischen sind die zwei Zeugen noch immer nicht eingetroffen. Richterin Hill spricht mit den Verfahrensbeteiligten die Fortsetzungstermine ab. Der nächste Termin steht für den 5. Juli um 9 Uhr bereits fest. Zwei weitere Termine am 27. Juli und 14. August 2017 um jeweils 9 Uhr kommen hinzu.

Als 1. Zeuge wird der Generalstaatsanwaltschaft(GStA) Frankfurt, Außenstelle Giessen, vernommen. Er war damals bei der Hausdurchsuchung des Angeklagten auch anwesend gewesen. Dies ist sehr ungewöhnlich. Die Kripobeamten wurden an den Verhandlungstagen zuvor bereits vernommen. Der GStA kann sich nur noch sehr schwach an die damaligen HD erinnern. In Erinnerung ist Ihm jedoch, dass der Anklagte damals in Tränen ausgebrochen war. Der GStA sagt aus, dass es damals zum Streit zwischen dem Angeklagten und dem Psychologen wegen der gemeinsamen Reisekosten nach Thailand gekommen sein soll. Ob der Psychologe bei den Filmaufnahmen mit dabei war, kann er nicht bestätigen. Er bestätigt jedoch, dass es bereits im Jahre 2013 eine Hausdurchsuchung wegen gleichartiger Deliktsarten beim Psychologen gegeben hat und seit dem ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Beide Verfahren wurden damals von der GStA an die zuständigen Staatsanwaltschaften vor Ort der Beschuldigen abgeben. Wie der SWR bereits am 1. Verhandlungstag 10. Mai 2017 berichtet hatte, war der Psychologe schon damals als Zeuge geladen, aber nicht bei Gericht erschienen: https://www.swr.de/swraktuell/rp/mainz/vom-therapeuten-angestiftet-sextourist-gesteht-kindesmissbrauch/-/id=1662/did=19514882/nid=1662/v0kpl3/index.html Demnach bereitet die Staatsanwaltschaft eine Anklage gegen den Psychologen bzw. früheren Therapeuten des Angeklagten vor.

Richterin Hill unterbricht um 13:30 Uhr die Verhandlung, weil der Psychologe/Zeuge noch immer nicht erschienen ist. Er hat jedoch bei der Richterin angerufen und mitgeteilt, dass sich seine Anreise bis 14 Uhr verzögern wird. Sie zieht beim erneuten Nicht-Erscheinen ein Ordnungsgeld in Erwägung. Der Psychologe will auch deshalb später erscheinen, weil er einem Medienrummel aus dem Weg gehen will. Mit einer Stunde Verspätung trifft der Psychologe bei Gericht ein. Sogleich wird ER von Richterin Hill über den § 55 StPO http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__55.html (Auskunftsverweigungsrecht) belehrt. Davon wird der Psychologe mehrfach Gebrauch machen. Zum Beispiel auf die Frage des Verteidigers, ob Ihm das Alter des Jungen "Mos" bekannt gewesen ist oder ob bei Ihm auch "Kinderpornos" gefunden wurden oder ob er Urlaub in Marokko bemacht hatte etc.. ! Grundsätzlich erklärt er sich jedoch zu einer Zeugenaussage bereit. Die Richterin befragt Ihn, wie das Kennenlernen mit dem Angeklagten entstanden ist. Im Jahre 2005 hätte er den Angeklagten über eine Frankfurter Selbsthilfegruppe für Pädophile kennengelernt. Etwa ein Jahr später sei Er und der Anklagte nach Thailand gereist. Er bestreitet jedoch, dass die Initiative dieser Reise von Ihm ausgegangen sei. Der Anklagte behauptet das Gegenteil. Die damalige Einzeltherapie sei nicht von der Krankenkasse übernommen worden. Die Thailandreise der Beiden hat zwei Wochen gedauert und sie standen immer in Kontakt. Alle Verfahrensbeteiligte versammeln sich am Richterpult und schauen an einem Notebook ca. 5 Minuten Filmsequenzen von den Filmaufnahmen. Dabei ging es offensichtlich nur um die Filmausschnitte mit vermeintlicher "Kinderpornografie". Auf den Ausschnitten sollen einvernehmliche sexuelle Handlungen zu sehen sein. Die Richterin fragt den Psychologen, ob Er der Mann sei, der in einem Spiegel bei den Filmaufnahmen zu sehen ist. "Ja", er kennt das Video, sagt er. Bekannt wird jetzt auch, dass dieses Video schon damals im Jahre 2013 beim Psychologen bei seiner HD beschlagnahmt wurde. Demnach liegt die Ursache des Verfahrens gegen den Anklagten beim Psychologen in Frankfurt. Er hatte das Video "zurück gehalten". Der anklagende Staatsanwalt fragt nach, ob es zu einer "Erpressung" gekommen sei. Der Psychologe macht erneut von seinem Aussageverweigerungsrecht gem. § 55 StPO Gebrauch. Auf Fragen der Richterin erläuert der Psychologe sein Therapiekonzept. Er versucht, die Pädophilie zu erklären. Alle Verfahrensbeteiligte weisen Ihn mehrfach daraufhin, dass sein Vortrag schon rein akustisch nur schwer zu verstehen ist. Auch K13online versteht seine Ausführungen nicht. Es entsteht der Eindruck, dass seine Erkläuterungen ohne logischen Zusammhang vorgetragen werden und teilweise verwirrend sind. Die Richterin schlägt die Hände über den Kopf zusammen und beendet seinen "Vortrag".

Die Richterin Hill wird zum nächsten Verhandlungstermin am 5. Juli 2017 die Ermittlungsakte des Psychologen im Verfahren des hiesigen Angeklagten heranziehen. Der 3. Verhandlungstag endet pünktlich um 14:30 Uhr.

geschrieben von K13online am 25.06.2017 - ID: 1309 - 2214 mal gelesen Drucken

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