„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
Text - Offener Brief & Aufruf an Grundrechtekomitee & HU
An
Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.
50670 Köln
An
Humanistische Union e.V.
10405 Berlin
Pforzheim, den 12. April 2010
Betreff: Verfassungsbeschwerde vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen Bezug: Mein Schreiben vom 19. April 2009 - Verfassungsbeschwerde RA Udo Vetter
Sehr geehrte Damen und Herren !
In Bezug auf mein oben genanntes Schreiben sende ich Ihnen eine Kopie des Beschlusses des BVerfG in Karlsruhe zur Nicht-Annahme unserer Verfassungsbeschwerde zur Kenntnisnahme.
Das BVerfG hat aus nicht nachvollziehbaren Gründen unsere Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Dazu gibt es u.a. die folgen Blogs und Webseiten:
Das BVerfG duldet damit die rechtswidrigen Beschlüsse des Pforzheimer Amts- und Landgericht. Durch die Fehlentscheidung des BVerfG in Karlsruhe wurde in diesem Fall der Rechtstaat außer Kraft gesetzt.
Wir werden deshalb beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen. Wir rufen Ihre Bürgerrechtsorganisation auf, uns bei diesem Vorhaben aktiv oder passiv zu unterstützen.
Für Fragen und Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Pforzheimer Justizwillkür: Mitteilung an Humanistische Union & Komitee für Grundrechte und Demokratie - vom 02.04.2009 Offener Brief: Pforzheimer Justiz bricht Grundrechte & Verfassung und schränkt Meinungs- und Pressefreiheit ein http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1263