(1)Elfriede Meurer & Christian Baldauf(CDU-RP)
Pressemitteilung Christian Baldauf vom 30. November 2005:

Elfriede Meurer / Christian Baldauf:

Rechtsauslegung und -lücken begünstigen Kinderschänder

Pädophilenverein „Krumme 13“/ Rechtsausschuß des Landtages

Erstaunt über die Einstellung des Justizministers zeigen sich der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Christian Baldauf und die CDU-Landtagsabgeordnete Elfriede Meurer. Im Rechtsausschuß des Landtages berichtete Justizminister Mertin über das Strafverfahren, in dem zwei einschlägig vorbestrafte Pädophile letztlich vom OLG Koblenz vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornographie frei gesprochen wurden. In der Begründung hieß es dort, weil die Darstellung des Geschlechtsverkehrs nicht reißerisch oder herabwürdigend erfolgte, darf keine Strafe verhängt werden.

Elfriede Meurer: „In unserem überregulierten Rechtsstaat fehlt ein Gesetz: Abnormen Personen darf es nicht erlaubt sein, bspw. den Oralverkehr eines Erwachsenen mit einem 11-Jährigen als ‚freudiges Erlebnis’ zu schildern und über das Internet zu verbreiten. So ein widerliches Verhalten darf nicht straflos sein. Damit werden doch nur Aktivitäten von Kinderschändern verharmlost. Welche Eltern haben Verständnis für dieses Urteil? Ich als Mutter von zwei Kindern bin entsetzt. Es muß eine Gesetzesinitiative angestoßen werden, die jegliche Darstellung - ob in Wort oder Schrift oder auf andere Art und Weise - von sexuellen Handlungen von Erwachsenen an Kindern verbietet.“

Die beiden Beschuldigten - bekennende Pädophile aus dem Umfeld der Pädophilengruppe „Krumme 13" - hatten vor mehr als drei Jahren über das Internet einen Text verbreitet, in dem sexuelle „Kindheitserfahrungen“ (Oralverkehr und andere Formen des Mißbrauchs) eines 11-jährigen mit einem Erwachsenen positiv beschrieben wurden. Sie waren in der Folge von mehreren Instanzen in Trier wegen der Verbreitung pornographischer Schriften verurteilt worden. Das OLG Koblenz hatte diese Urteile im Sommer aufgehoben, da es den entsprechenden Text nicht als pornographisch wertete. Die Darstellung der sexuellen Handlungen sei „relativ nüchtern und zurückhaltend“ und deshalb nicht als pornographisch anzusehen.

Christian Baldauf: „Vom Justizminister habe ich mehr Initiative erwartet. Sich lediglich auf Definitionsfragen zu beschränken, ist viel zu wenig. Mit seiner Auffassung erklärt er indirekt, daß diese Art der Darstellung von sexuellen Mißhandlungen von Kindern als von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt wird. Wer sich in welcher Form auch immer für Sex mit Kindern ausspricht, steht außerhalb der Gesellschaft. Der Schutz unserer Kinder muß absolute Priorität besitzen. Von daher fordern wir den Minister dazu auf, eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen. Einfach weiter so ist uns zu wenig.“


Quelle:
http://www.baldauf4u.de/aktuelles/presse_anzeige.php?id=2?top=2

K13online-News dazu:
http://k13-online.krumme13.org/text.php?id=420&s=read
geschrieben von K13online am 26.02.2006 - ID: 421 - 5193 mal gelesen Drucken

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