"Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende Beides verlieren!" - B.FRANKLIN
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Text - Bundestagsausschuss für Menschenrechte zur Kastration: Angelika Graf(SPD)
Frage zum Thema Inneres und Justiz vom 23.02.2012

Sehr geehrte Frau Graf !

Wie ich der Süddeutschen Zeitung und vielen anderen Medien entnommen habe wurde Deutschland erneut wegen Verstößen gegen die Menschenrechte gerügt:

http://www.sueddeutsche.de/politik/menschenrechte-in-deutschland-antifolterkomitee-ruegt-kastration-von-sexualstraftaetern-1.1290359

Das Antifolterkomitee des Europarates (CPT) hat die "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland als unzulässig erklärt. Sie sind auch Mitglied im entsprechenden Ausschuss des Bundestages.

Deshalb möchte ich Ihnen die folgenden Fragen stellen:

1. Welche Positionen vertreten Sie bzw. ihre Fraktion in dieser Sache?

2. Werden Sie sich für ein Verbot der chirurgische Kastration einsetzen?

3. Werden Sie sich an einer Debatte des Deutschen Ethikrates beteiligen?

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

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Antwort von Angelika Graf vom 02.03.2012

Sehr geehrter Herr Gieseking,

vielen Dank für Ihre Email vom 23. Februar 2012, in der Sie die Kastration von Sexualstraftätern in Deutschland kritisieren. Ich teile Ihre Bedenken und halte diese Praxis ebenfalls für äußerst fragwürdig.

Es besteht eindeutig Zweifel an der Freiwilligkeit mit der die Betroffenen dieser Operation zustimmen. Manchen Betroffenen erscheint eine Kastration als die einzige Möglichkeit, einer lebenslangen Verwahrung zu entgehen oder eine Strafminderung zu erhalten. Hinzu kommt, dass dieser Eingriff nicht als medizinisch notwendig bewertet wird. Desweiteren gibt es bis dato keinen wissenschaftlichen Beleg für eine dauerhafte Senkung des Geschlechtstriebes durch solch eine Operation. Vielmehr erweisen sich Hormonbehandlungen als eine wirksame Alternative zu dem irreversiblen Eingriff einer Kastration. Meines Erachtens ist aus diesen Gründen das Argument der Bundesregierung, dieser chirurgische Eingriff sei ein bewährtes Mittel, zurückzuweisen. Hinzu kommt, dass die freiwillige Kastration erstmals 1969 eingeführt wurde und deshalb eine Methode darstellt, die mir für unsere heutige Gesellschaft nicht mehr zeitgemäß erscheint.

Ich halte somit die Kritikpunkte des Anti-Folter-Komitees des Europarats für berechtigt und sehe diesbezüglich Handlungsbedarf. Deshalb werde ich mich als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe für dieses Thema mit den mir gegebenen Mitteln einsetzen und mich im Falle der Einberufung des Deutschen Ethikrates in eine diesbezügliche Debatte einbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Graf

Quelle
http://www.abgeordnetenwatch.de/angelika_graf-575-37604--f328002.html#q328002

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Abgeordnetenwatch: Angelika Graf(SPD) antwortet auf K13online-Fragen zur "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern 03.03.2012
Angelika Graf: "Es besteht eindeutig Zweifel an der Freiwilligkeit mit der die Betroffenen dieser Operation zustimmen * Freiwillige Kastration wurde erstmals 1969 eingeführt."
Das ordentliche Mitglied im Bundestagsausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Angelika Graf(SPD), hat bei Abgeordnetenwatch auf unsere Fragen zur "freiwillige" chirurgische Kastration von Sexualstraftätern geantwortet. "Manchen Betroffenen erscheint eine Kastration als die einzige Möglichkeit, einer lebenslangen Verwahrung zu entgehen oder eine Strafminderung zu erhalten, so Frau Graf. Sie hält die Kritikpunkte des Anti-Folter-Komitees des Europarats für berechtigt und sieht diesbezüglich Handlungsbedarf. Deshalb will sich Frau Graf als Mitglied des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe für dieses Thema mit den ihr gegebenen Mitteln einsetzen und sich im Falle der Einberufung des Deutschen Ethikrates in eine diesbezügliche Debatte einbringen. Lesen Sie die vollständigen Fragen und Antworten mit einem Klick hier:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=2229
geschrieben am 03.03.2012
gelesen 3627
Autor K13online
Seiten: 1
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