StA Pforzheim zur K13-Strafanzeige(Az85Js3536/09)
A b s c h r i f t

Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Zweigstelle Pforzheim
Schulbergstaffel 1
75175 Pforzheim

,den 5.11.2009


Aktenzeichen: 85 Js 3536/09


Ermittlungsverfahren gegen Andreas S. wegen Bedrohung


Sehr geehrter Herr Gieseking,

in dem oben genannten Verfahren habe ich mit Verfügung vom 3.11.2009 folgende Entscheidung getroffen:

Das Ermittlungsverfahren wird gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

G r ü n d e
Der Beschuldigte wurde wegen Verdachts der Bedrohung und der Beleidigung zur Anzeige gebracht.

Ihm wurde vorgeworfen, am 11.03.2009 um 12:12 Uhr an den Geschädigten Gieseking von der eMail-Adresse "[email protected]" eine eMail gesandt zu haben, in welcher er den Geschädigten als "perverse kleine Drecksau" sowie "Kinderschänder" tituliert hat.

Die polizeilichen Ermittlungen konnten diesen Verdacht allerdings nicht bestätigen.

Eine Überprüfung der eMail-Adresse "[email protected] ergab, dass dort als Bestandsdaten die Daten des hiesigen Beschuldigten Andreas S. hinterlegt sind.

Dieser gab in seiner Vernehmung glaubhaft an, dass er den Beschuldigten nicht kennen würde, und das er eine solche eMail-Adresse auch niemals angelegt hat.

Diese Einlassung ist nicht zu widerlegen, da oftmals bei der Anlegung von eMail-Adressen falsche Daten verwendet werden.

Da die IP-Adresse des Absenders der beleidigenden eMail ebenfalls bekannt war wurde am 12.07.2009 ein Beschluss beim Amtsgericht Pforzheim erwirkt, wonach die Deutsche Telekom die Person mitteilen musste, welcher die besagte IP-Adresse am 11.03.2009 um 12:12 Uhr zugeordnet war.

Die Ermittlungen ergaben, dass die IP-Adresse einer Firma Bauer-Walser AG in Keltern zugeordnet war, dort sind 50 Arbeitsplätze vorhanden, wobei 30 davon über einen Internetzugang verfügen.

Somit ist zu vermuten, dass die beleidigende eMail an den Geschädigten von einem Mitarbeiter der Firma Bauer-Walser AG versandt wurde, zumindest steht zweifelsfrei fest, dass der hiesige Beschuldigte Andreas S. nichts damit zu tun hat, weshalb das Verfahren gegen ihn nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Amtsanwältin


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Anmerkung
Obwohl die Ermittlungen der Polizei & Staatsanwaltschaft zu keiner Verurteilung des Täters geführt haben bewerten wir das Ergebnis als einen Teilerfolg. Dazu gehört die Ermittlung eines Tatverdächtigen, der Antrag und Beschluss des AG Pforzheim für die Herausgabe der Daten bei der Deutschen Telekom sowie die Ermittlungen bei der Firma Bauer-Walser in Kelten. Der Täter befindet sich also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter den Mitarbeitern dieser Firma. Offensichtlich hat sich der Täter einer falschen Identität bedingt und damit die Realdaten dieser realen Person für seine Straftaten missbraucht.

Alle Daten befinden sich nun nicht nur in den Akten der Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch in unseren K13-Akten. Im Wiederholungsfall kann die Justiz und werden wir auf diese Akten zurückgreifen können. Bei einer erneuten Straftat gilt die Person als Wiederholungstäter und das jetzt eingestellte Verfahren wird wieder aufgenommen. Auch in Zukunft werden wir bei jedem Angriff Strafanzeige erstatten und berichten. Keine Chance für solche Täter !

Wir bedanken uns trotz Einstellung des Verfahrens bei der zuständigen Justiz für die Mühe, den Straftäter zu ermitteln.

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Kriminalität: "Paul S." erhält Droh-eMail und erstattet sofort Strafanzeige gegen den Täter - Weitere Strafanträge gestellt - vom 23.03.2009

Strafantrag gestellt: Staatsanwaltschaft Pforzheim wird Ermittlungen gegen die Straftäter aufnehmen
Im Kausalzusammenhang mit der unberechtigten CareChild-Anzeige und der Berichterstattung in den Medien zur rechtswidrigen Hausdurchsuchung bei "Paul S." erhilt dieser heute weitere Droh-eMails. Sofort wurde erneut Anzeige erstattet und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Pforzheim gestellt. Lesen Sie die Droh-eMails mit einem Klick auf mehr..
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geschrieben von K13online am 10.11.2009 - ID: 730 - 3380 mal gelesen Drucken

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