Pforzheimer Justizskandal: Nachtrag zur Beschwerde an EGMR
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An den Kanzler des
Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte

F- 67075 Strasbourg Cedex
France




Pforzheim, 3. Februar 2012


Nachtrag zur Beschwerde Nr.: 48538/10


Sehr geehrte Damen und Herren !

Das Amtsgericht Pforzheim hat in den Hauptverhandlungen am 5. und 14. Dezember 2011 über meinen Fall entschieden. Die Urteilsbegründung liegt in der Anlage 5 bei. Die schriftliche Begründung von Richterin Predel ist in großen Teilen rechtsfehlerhaft. Gegen das Urteil wurde von meinem Verteidiger RA Graßmann Berufung eingelegt(Anlage 1). Das Landgericht Pforzheim hat noch keinen Berufungstermin anberaumt.

Zum Ablauf der Verhandlung vor dem Amtsgericht Pforzheim lege ich das Plädoyer meines Verteidigers in Kurzform bei(Anlage 2). Weiter lege ich einen Teil meiner mündlichen Aussagen/Erklärungen in Schriftform bei(Anlagen 3 + 4). Darüber hinaus wird mitgeteilt, dass das Amtsgericht Pforzheim über die Beweisanträge meines Verteidigers nicht mit Beschluss oder im Urteil entschieden hat. Die Beweisanträge zur Zeugenladung und von Sachverständigen wurden somit völlig ignoriert.

In meinem Schriftsatz vom 12.09.2011 hatte ich dem EGMR bereits Dokumente über die Verfahrenseinstellung gegen den Inhaber des Schutzalter-Blogs gesandt. Inzwischen ist auch der Freispruch des Amtsgerichts Dresden zum Domain-Inhaber wikileaks.de rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat ihre Berufung zurückgenommen. Der Beschluss des Landgerichts Dresden liegt in der Anlage 6 bei. Somit wurde nunmehr keine Dritte Person wegen einer direkten oder indirekten Linksetzung/Domain-Weiterleitung auf die Dänische Zensurliste bei WikiLeaks strafrechtlich verurteilt. Gegen den rechtlich verantwortlichen Inhaber von Wikileaks.org, Julian Assange, wurde nach hiesigen Kenntnisstand noch nicht einmal ermittelt. Die Dänische Zensurliste ist dort weiterhin im Internet verfügbar. Im Gegensatz zur rechtsfehlerhaften Begründung des Amtsgerichts Pforzheim liegt also keine Haupttat für eine Beihilfe vor. Selbst wenn WikiLeaks als Haupttäter in Betracht käme ist mein Link auf das nachgewiesen legale Schutzalter-Blog durch das Deutsche Grundgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention legalisiert.
Vorsorglich der kommenden Berufungsverhandlung in der 2. Instanz wird bereits für den Fall, dass das Landgericht Pforzheim die gleiche fehlerhafte Rechtsauffassung wie das Amtsgericht vertreten sollte, Revision beim Oberlandgericht Karlsruhe angekündigt. Darüber hinaus steht der erneute Beschwerdeweg vor das Bundesverfassungsgericht offen. Meine aktuelle Beschwerde vor dem EGMR wird entsprechend dem laufenden Gerichtverfahren ergänzt.

Aus oben genannten Gründen wäre es für die Berufungsverhandlung wichtig und zweckmäßig, wenn sich der EGMR alsbald und erstmals mit meiner Beschwerde befassen würde. Meine Rechtsanwälte und ich gehen natürlich davon aus, dass der EGMR in unserem Sinne entscheiden wird. Eine solche Endscheidung hätte positive Auswirkungen auf das Berufungsverfahren. Gegenwärtig sind aus Sicht der Verteidigung die damaligen rechts- und verfassungswidrigen Hausdurchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse noch gültig. Wenn der EGMR erst nach einem rechtskräftigen Urteil zu meinem Nachteil in der Berufung/Revision in unserem Sinne entscheidet, dann müsste das gesamte Gerichtsverfahren ganz neu aufgerollt werden. Dies würde sich bekanntlich dadurch vermeiden lassen, wenn der EGMR noch vor Abschluss der deutschen Gerichtsverfahren im Sinne der Verteidigung entscheiden würde. Ich frage deshalb an, wann sich der EGMR erstmals mit meiner Beschwerde befassen wird.


Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Dieter Gieseking



Ps: Eine Kopie dieses Schreibens geht an das LG Pforzheim



Anlagen
1. Berufung RA Graßmann
2. Plädoyer RA Graßmann
3. Aussage Gieseking 5. Dez. 2011
4. Aussage Gieseking 14. Dez. 2011
5. Begründung Urteil AG Pforzheim
6. Beschluss LG Dresden wikileaks.de

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K13online Pressemitteilung: Nachtrag zur Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gegen rechtswidrige Pforzheimer Gerichtsbeschlüsse - vom 04.02.2012
Pforzheimer Justizskandal: Staatsanwalt Stadler begründet seine Berufung gegen das Amtsgerichts-Urteil mit den Worten "Die ausgeworfene Strafe erscheint unangemessen niedrig"
Dem EGMR in Straßburg wurden zur laufenden Beschwerde alle aktuellen Dokumente zum Pforzheimer UNrechts-Urteil des Amtsgerichts nachgereicht. Dazu gehört neben der schriftlichen Urteilsbegründung auch der Beschluss vom Landgericht Dresden in Sachen Domain-Inhaber WikiLeaks.de. Staatsanwalt Stadler vertritt in seiner kurzen Begründung zu seiner Berufung, dass das Strafmaß zu niedrig sein soll. Amtsrichterin Predel war zwei Monate unter seinem Antrag geblieben. Die Verteidigung hat auf Freispruch plädiert und wird dies auch im kommenden Berufungsverfahren beibehalten. Bei einer erwartungsgemäß erfolgreichen Beschwerde vor dem EGMR muss das gesamte Verfahren ohnehin vollständig neu aufgerollt werden...
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geschrieben von K13online am 04.02.2012 - ID: 941 - 3422 mal gelesen Drucken

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