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Text - Mietsache: Prozesskostenhilfe bewilligt |
Amtsgericht Unna - 16 C 769/04
Beschluss
UKBS ./. Gieseking
Dem Beklagten wird Prozesskostenhilfe bewilligt und zur vorläufigen unentgeltlichen Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwalt Imig, 44135 Dortmund beigeordnet.
Unna, 04.Februar 2005
Amtsgericht
Richterin am Amtsgericht Unna
Anmerkung:
Daraus kann geschlossen werden, das die Anwaltshonorare auch bei einem gewonnenen Verfahren nicht durch die Prozesskostenhilfe gedeckt sind.
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