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Text - PF-Kurier vom 31. März 2009 |
Der 3. Artikel im Pforzheimer Kurier ist am 19. März 2009 erschienen und online nicht verfügbar. Der Originalartikel in der Printausgabe kann bei uns als PDF-Datei angefordert werden:
Hausdurchsuchung laut Gericht rechtmäßig
fko. Neues im Fall des 53-jährigen Pforzheimers, der unter dem Verdacht steht, kinderpornografische Schriften zu besitzen(wir berichteten): Das Landgericht Karlsruhe hat die Beschwerde des Verdächtigen gegen die bei ihm erfolgte Hausdurchsuchung als unbegründet abgelehnt. Dies bestätigte Christoph Reichert, Leiter der Pforzheimer Staatsanwaltschaft, auf Anfrage gegenüber dem Pforzheimer Kurier. Somit könne derzeit das bei der Hausdurchsuchung am 17. Februar beschlagnahmte Material ausgewertet werden. Wann mit einer Entscheidung zu rechnet ist, konnte Reichert nicht sagen. Er teilte nur mit: "Wir werden das Ermittlungsverfahren zügig durchführen und lassen uns nicht unter Druck setzen."
Der 53-jährige reichte derweil nach eigenen Angaben Dienstaufsichtsbeschwerde gegen insgesamt fünf Staatsanwälte und Richter ein. Außerdem erstattete der Verdächtige bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe Strafanzeigen wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. Oberstaatsanwalt Reichert wollte die erneute Beschwerde weder bestätigen noch dementieren. Seine Begründung: "Es handelt sich um innerdienstliche Vorgänge".
http://www.pforzheimer-kurier.de
Anmerkung K13online
Der Artikel ist vom Sachverhalt erneut korrekt. Jedoch hat der Kurier bisher nichts zum konkreten, aber unrechtmäßigen Vorwurf gedruckt. Der Kurier hatte zuvor alle Dokumente zu diesem Verfahren in Original-Kopie erhalten. Im Gegensatz zur PZ hatte der Kurier auch die Dienstaufsichtsbescherden und Strafanzeigen erwähnt. Die bisher drei Artikel sind insgesamt erheblich besser als in der PZ. Mit Stand von Heute(26.8.2009) hat jedoch auch der Kurier keinen weiteren Folgeartikel mehr gedruckt. Auf unsere diesbezügliche Aufforderung hatte der Kurier nicht reagiert. Weil wir davon ausgehen, dass die Redaktion doch noch über den weiteren Verlauf des Verfahrens und insbesondere über die Entscheidung des BVerfG berichten wird, wurde vorerst auf eine Beschwerde beim Deutschen Presserat verzichtet.
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