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Text - Beck Justizurteile: OLG: Sexuelle Handlungen sind nüchtern beschrieben |
OLG Koblenz spricht zwei bekennende Pädophile vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie frei
Zwei bekennende Pädophile sind in einem Revisionsverfahren vom Vorwurf der Verbreitung von Kinderpornografie freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied im Gegensatz zum Trierer Amts- und Landgericht, dass der entsprechende, im Internet verbreitete Text nicht pornografisch sei, teilte der OLG-Sprecher am 10.10.2005 mit. Die Männer der Gruppe «Krumme 13» hatten vor mehr als drei Jahren einen Text im Internet verbreitet, in dem sexuelle Erfahrungen eines Elfjährigen mit einem 30 Jahre alten Mann positiv dargestellt werden.
Angeklagte wollen Legalisierung von Sex mit Minderjährigen erreichen
Im April war einer der beiden, ein 49-Jähriger aus Hamburg, in einem Berufungsverfahren vom Landgericht Trier zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Sein 45-jähriger Mitstreiter aus Berlin bekam im selben Prozess eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Er war zuvor vom Landgericht Berlin wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilt worden. Nach Ansicht des Trierer Gerichts sind die im Text dargestellten Sexualpraktiken «eindeutig» pornografisch. Der Erlebnisbericht diene der sexuellen Stimulation von Pädophilen und Homosexuellen, hatte das Gericht geurteilt. Die beiden Männer hatten strafbare Handlungen bestritten. Beide einschlägig vorbestraften Männer treten für die Legalisierung von Sex zwischen Kindern und Erwachsenen ein. Die «Krumme 13» ist eine Gruppe bekennender Pädophiler.
OLG: Sexuelle Handlungen sind nüchtern beschrieben
Das Oberlandesgericht widersprach in seinem Beschluss vom 29.09.2005 der Ansicht des Landgerichts. In erster Linie werde in dem Text eine persönliche Beziehung des Kindes zu zwei Männern geschildert. Es gebe zwar auch sexuelle Handlungen, die aber «relativ nüchtern und zurückhaltend» beschrieben seien, hieß es in der Begründung. Von einer «Verabsolutierung des sexuellen Lustgewinns» oder einer «Entmenschlichung der Sexualität» könne keine Rede sein.
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