Mietsache: 1. Schriftsatz Kündigung an Dieter G.
Aufgrund der uneinsichtigen Position von UKBS wird die bisherige Zurückhaltung bei der Veröffentlichung der Schriftsätze der Gegenseite aufgegeben. Wir dokumentieren hier das 1. Kündigungsschreiben vom 23.09.2004 in den wesentlichen Auszügen:

... Unsere Mandantin hat aus der öffentlichen Presseberichterstattung entnehmen müssen, dass Sie sich nicht nur offen zu Ihren pädosexuellen Neigungen bekennen, sondern auch die gesetzgeberische Rechtfertigung der einschlägigen strafrechtlichen Vorschriften §§ 176 STGB ff. ernsthaft in Zweifel ziehen. Gem. Ihren in der Presse zitierten Äußerungen(Ich bin ein ganz Lieber etc.) verharmlosen und verniedlichen Sie das Verhalten pädosexueller Straftäter ohne jedwede Rücksichtnahme auf die in höchstern Maße schützwürdigen Belange der betroffenen Kinder, welche häufig ihr Leben lang unter den psychischen und physischen Folgen derartiger Straftaten zu leiden haben. Darüber hinaus beziehen Sie Ihre agitatrischen Machenschaften nicht nur auf ihre Person, sondern machen sich gleichzeitig zum Führsprecher pädosexueller Straftäter in ihrer Gesamtheit, wobei erschwerend hinzutritt, dass Sie ihre vermeintlich berechtigten Belange in Gestalt der von Ihnen eingerichteten Internetplattform Krumme13 öffentlich propagieren.

Unsere Mandantin läßt hiermit ausdrücklich klarstellen, dass Sie unter keinen Umständen bereit ist, diesen verabscheuungswürdigen Machenschaften auch nur mittelbar dadurch Vorschub zu leisten, dass Sie Ihnen Unterkunft gewährt. Deshalb kann sich unsere Mandantin dem Ansinnen der besagten und verängstigten Anwohnern, Ihrer Agitation in Gestalt einer von Polizei und Landrat des Kreises Unna genehmigten Demonstration entgegenzuwirken nur anschließen. In Bezug auf die mietrechtlichen Belange unserer Mandantin ist zudem darauf hinzuweisen, dass sich natürlich gerade auch die Bewohner des Hauses seit der Veröffentlichung ihrer abstrusen Ansichten und Äußerungen geradezu in Panikstimmung befinden, wie die zahlreichen, täglich aus Neue bei unserer Mandantin eingehenden Anrufe und Schreiben belegen. Dieser tiefgreifenden Störung des Hausfriedens kann letztlich wirksam nur dadurch begegnet werden, dass Sie das Mietobjekt schnellstmöglich räumen.
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Es sei an dieser Stelle nur kurz angemerkt: Nicht Dieter G. hat den Hausfrieden gestört, sondern die Medienhatz hat dazu aufgerufen. Die Demo hat die Ruhe vor dem Haus gestört. Der Infoabend hat zur Beruhigung beigetragen. Für all die Aufregung trägt Dieter G. keinerlei Schuld. Im Gegenteil, Er ist Opfer einer menschenverachtenden Verfolgung als Angehöriger einer sexuellen Minderheit. Die Täter sind nicht in der Wohnung von Dieter G. zu suchen, sondern ganz wo anders. Das ist Deutschland im Jahre 2005.
geschrieben von K13online am 31.03.2005 - ID: 332 - 3651 mal gelesen Drucken

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