Antrag auf Räumungsschutz
Antrag auf Räumungsschutz: GV – DR II 660/05 - Eilsache


In der oben genannten Zwangsvollstreckungssache wird Räumungsschutz beantragt:

1. Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des AG Unna – Az: 16 C 769/04 – gemäß §§ 701, 719 & Räumungsschutz ZPO ohne Sicherheitsleistung für die Dauer bis zum rechtskräftigen Berufungsurteil des LG Dortmund auszusetzen.

2. Vergleichsweise die Räumungsfrist für drei Monate zu verlängern.

Begründung

Eine Zwangsräumung zum 22.08.2005 stellt eine unzumutbare Härte dar. Aufgrund der bekannten und besonderen Umstände war es mir nicht möglich innerhalb der gesetzten Frist zum 30.6.2005 eine andere Wohnung zu finden. Das Berufungsverfahren vor dem LG Dortmund ist noch nicht abgeschlossen und wird weiter fortgeführt. Auf den beigelegten Schriftsatz der Berufungsbegründung wird im vollem Umfang Bezug genommen. Ebenso auf die Beschwerde gegen den Ablehnungsbeschluss auf Prozesskostenhilfe des LG Dortmund beim OLG Hamm.

Auch der Gesprächstermin vom 2.08.2005 mit einem Vertreter des Wohnungs- und Ordnungsamtes der Stadt Unna hat keine langfristig gesicherte Wohnmöglichkeit ergeben. Bei einer Zwangsräumung würde ich wohnungslos werden und meine Existenz verlieren.

Eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000,00 Euro konnte und kann aus eigenen Mitteln nicht bezahlt werden. Die ARGE Unna hat die bisherigen Sozialleistungen ab dem 1.07.2005 unrechtmäßig entzogen. Ein Widerspruchsverfahren ist anhängig, aber eine Endscheidung steht noch aus. Notfalls wird Klage beim Sozialgericht eingereicht. Da ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht muss und wird auch die Miete an UKBS aus diesen Leistungen beglichen. Zu meiner Mittellosigkeit wurde bereits am 27.1.2005 eine Eidesstattliche Versicherung beim GV – AG Unna abgegeben.

Aktuelle Probleme mit den Mitmietern und insgesamt sind hier nicht vorhanden. Von irgend welchen irrationalen Ängsten ist mir nichts bekannt. Alle Menschen sind genauso freundlich oder desinteressiert wie vorher. Siehe dazu auch das erstinstanzliche Urteil des AG Unna.

Sofern das Gericht weitere Dokumente benötigt bitte ich um einen Hinweis. Aufgrund der Dringlichkeit bei den Fristsetzungen bitte ich um eine schnelle Bearbeitung und positiven Endscheidung.



Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking

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geschrieben von K13online am 03.08.2005 - ID: 374 - 3773 mal gelesen Drucken

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