K13online an GRÜNE(Montag) zur Sicherungsverwahrung
A b s c h r i f t

Deutscher Bundestag
Bündnis90/Die Grünen
Jerzy Montag
Platz der Republik 1

11011 Berlin


21. Juni 2010


Betreff: Bundesarbeitsgemeinschaft Recht und Demokratie - Thesen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung - Positionspapier der GRÜNEN
Bezug: Meine Petitionen zur Sicherungsverwahrung & BVerfGG & Pforzheimer Justizwillkür


Sehr geehrter Herr Montag,

Bezug nehmend auf meine Fragen und Ihre Antworten zum Sexualstrafrecht § 184c StGB bei Abgeordnetenwatch im Januar 2008
http://www.abgeordnetenwatch.de/jerzy_montag-650-5902--f91407.html#q91407
sowie mein Schreiben an Sie vom 24. April 2009 zum Gesetzgebungsverfahren der Internetsperren übersende ich Ihnen heute meine zwei aktuellen Petitionen zur Kenntnis und möglichen Antwort mit Stellungnahme.

Zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung begrüße ich den Positionswechsel der Fraktion die GRÜNEN im Deutschen Bundestag. Den neun Thesen kann ich mich in den wesentlich Punkten anschließen. Jedoch vermisse ich eine konkrete Aussage für die notwendigen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung bei den Gerichten. Nach meiner Auffassung sollte der neue § 66 und § 66a StGB so gestaltet werden, dass eine Sicherungsverwahrung bei § 176 ff. StGB grundsätzlich nicht durch die Gerichte verhängt werden kann. Bei allen Deliktsarten soll eine Sicherungsverwahrung ohnehin erst ab der 3. Straftat - Rückfallverjährung 5 Jahre - möglich sein. Im Sexualstrafrecht nach 176 ff. StGB gilt es jedoch auch bei der 3. Straftat zu berücksichtigen, dass eine Sicherungsverwahrung nur dann sinnvoll erscheint, wenn der Täter dem kindlichen Opfer einen schweren Schaden zugefügt hat und eine konkrete Wiederholungsgefahr besteht. In der Regel der Mehrheit von Fällen einvernehmlicher - auch sexueller - pädophiler Beziehungen zwischen Kindern und Erwachsenen entsteht beim Kind kein oder nur sehr geringer Schaden durch die Handlungen. Maßstab und Voraussetzung für eine Sicherungsverwahrung ab 3. Urteil sollte also in solchen Fällen immer eine gravierende Schädigung des Kindes sein. Der Gesetzgeber sollte diese Entscheidung nicht den Gerichten überlassen, sondern gesetzlich vorgeben.

Zur Nachträglichen Sicherungsverwahrung hatte ich am 20.12.2009 eine Online-Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Der Petitionsdienst hatte mir damals erst nach mehrfacher Nachfrage mitgeteilt, dass meine als Öffentliche Petition eingereichte Eingabe nicht auf der Webseite des Bundestages zur Mitzeichnung und politischen Debatte veröffentlicht wird:
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1583
Eine solche Handhabung widerspricht meinem Demokratieverständnis. Ich wäre Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie Ihre FraktionskollegenInnen im Petitionsausschuss darauf hinweisen würden. Nach meiner Ansicht sollten die Petitionsrichtlinien geändert werden, so dass jede Öffentliche Petition auch als solche behandelt und veröffentlicht wird. Sobald der Ausschuss über meine jetzt Einzelpetition entschieden hat, werde ich Ihnen diese Entscheidung zuschicken.

Meine 2. Online-Petition, die ebenfalls lediglich als Einzelpetition behandelt wird, möchte ich Ihnen heute auch zur Kenntnis geben. Darin geht es um eine Änderung zum BVerfGG. Die Begründung zu meiner Verfassungsbeschwerde hatte ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 24. April 2009 gesandt. Inzwischen hat das BVerfG die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde wurde abgewiesen. Nach meiner Rechtsauffassung darf es einen solchen Nicht-Annahmebeschluss bei klaren Grundrechteverstößen der ordentlichen Gerichte nicht geben. Ich würde es deshalb begrüßen, wenn Sie sich bzw. die Fraktion der GRÜNEN meiner Auffassungen in der Petition anschließen könnten. Begründete Verfassungsbeschwerden müssen zwingend zur Entscheidung angenommen oder zumindest bei Nichtannahme begründet werden. Die rechtswidrigen Folgen dieses Nichtannahme-Beschlusses des BVerfG können Sie ebenfalls den Anlagen entnehmen. Als Politiker & Rechtsanwalt werden Sie die Sachverhalte und Fehlentscheidungen der Pforzheimer Justiz richtig bewerten können.

Für die kommende Neuordnung der Sicherungsverwahrung bitte ich bei weiteren Publikationen Ihrer Fraktion/Partei um einen Hinweis. Insbesondere im Gesetzgebungsverfahren - Änderungsanträge, Sachverständigen-Anhörungen im Rechtsausschuss und weiteres mehr… ! Vielen Dank für Ihre Mühe mit der Bitte um Antwort mit Stellungnahmen.


Mit freundlichen Grüßen

Dieter Gieseking


Anlagen
Ausdruck K13-News vom 21.06.2010
Petition Sicherungsverwahrung
Petition BVerfGG + Nichtannahmebeschluss BVerfG + Dienstaufsichtsbeschwerde mit Abweisung
RA Graßmann Stellungnahme an AG Pforzheim + Anklage StA Pforzheim

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Rechtspolitischer Sprecher der Bundestags-Fraktion Bündnis90/Die Grünen Jerzy Montag: Thesen zur Neuordnung der Sicherungsverwahrung(SV) - vom 21.06.2010
AG Recht GRÜNE(Montag MdB): Abschaffung der SV im Jugendstrafrecht & Abschaffung der Nachträglichen SV & Keine SV für Ersttäter & Hohe Hürden bei SV im Urteil * Kleine Anfrage an Bundesregierung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Demokratie und Recht von Bündnis90/DIE GRÜNEN hat am 12. Juni 2010 über die Neuordnung der Sicherungsverwahrung(Sicherungsunterbringung) beraten und am 14. Juni 2010 in der Arbeitsgemeinschaft Recht(AG Recht) neun Thesen beschlossen. Der Rechtspolitische Sprecher Jerzy Montag stellt diese Thesen auf seinen Webseiten der Öffentlichkeit vor. Mit dieser Neuordnung sollen die Möglichkeiten der Verhängung einer Sicherungsunterbringung erheblich eingeschränkt werden. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1749
geschrieben von K13online am 21.06.2010 - ID: 826 - 3622 mal gelesen Drucken

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