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Text - TV-Trier: "Krumme 13": Getöse um Berufung |
"Krumme 13": Getöse um Berufung
TRIER. (DiL) Die Berufungsverhandlung im "Krumme 13"-Prozess, die am 29. September in Trier anberaumt ist, droht zum Justiz-Spektakel zu werden. Der Angeklagte Dieter Gieseking kündigte an, hunderte von Internet-Seiten vor Gericht verlesen zu lassen.
Der frühere Biewerer, der inzwischen in Hamburg wohnt, war im März vom Amtsgericht Trier zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt worden, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten soll Gieseking für die Publikation eines Textes im Internet verantwortlich sein, den das Gericht als kinderpornografisch einstufte.
Der ehemalige Grenzschutzbeamte bezeichnete das Verfahren als "von Grund auf rechtswidrig" und ging in Berufung. Vor dem Landgericht Trier will er nun etliche hundert Seiten aus seiner Homepage verlesen lassen, angeblich, um den richtigen "Kontext" darzustellen. Die Medien mögen sich auf "mehrere Tage Verhandlungsdauer" einstellen.
Der Trierer Rechtsanwalt Günther Maximini, ein erfahrener Strafprozessrechts-Spezialist, hält es für unwahrscheinlich, dass sich das Gericht von einer solchen Taktik beeindrucken lässt. Zwar sei es zulässig, Internet-Seiten in ausgedruckter Form als Beweismittel in die Verhandlung einzuführen, aber die Richter könnten entscheiden, "welche Passagen sie für relevant halten". Der Rest müsse nicht verlesen werden.
Unterdessen hat eine Berliner "Zeitschrift für sexuelle Emanzipation" den Text, für den Gieseking verurteilt wurde, in teilweise noch drastischerer Form abgedruckt. Obwohl das Magazin mit dem Namen "Gigi" seit Wochen öffentlich verkauft wird, sind Reaktionen der Justiz ausgeblieben.
Die Trierer Staatsanwaltschaft habe ihre Berliner Kollegen auf die Publikation aufmerksam gemacht, bestätigte Staatsanwalt Thomas Albrecht gegenüber dem TV . Offenbar bislang ohne Erfolg. Das Heft sei "fast ausverkauft", Reaktionen der Behörden seien Fehlanzeige, teilte die Redaktion mit. Man habe auch nicht damit gerechnet, schließlich sei "Berlin nicht Trier". Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens könnte sich die Rechtslage in absehbarer Zeit ändern. Im Deutschen Bundestag liegen zwei Gesetzentwürfe vor, die eine Verschärfung des Strafrechts im Umfeld der Kinderpornografie vorsehen. Damit könnte auch die Billigung des sexuellen Missbrauchs von Kindern künftig strafbar werden. Die Neuregelungen zielen auch auf Vereine wie Giesekings "Krumme 13" ab, die für die Legalisierung sexueller Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen eintreten.
Trier, 18.09.2004
http://www.intrinet.de/volksfreund/seite1/852,249602.html
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