EGMR-Entscheidung Beschwerde zu Pforzheimer Gerichtsbeschlüsse 2009


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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) duldet rechtswidrige Beschlüsse Pforzheimer Amts- und Landgerichte aus dem Jahre 2009
Keine Gerechtigkeit zum Nulltarif: Fehlende finanzielle Mittel(Honorar für Fachanwalt EMRK) führen dazu, dass die in Artikel 34 und 35 der Konvention niedergelegten Voraussetzungen nicht erfüllt waren

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) hat durch einen Rechtsreferenten(A. Müller-Elschner) die Entscheidung eines Einzelrichters(H. Keller) mitteilen lassen, dass unsere Beschwerde gegen Pforzheimer Gerichtsbeschlüsse aus dem Jahre 2009, aus formalen Gründen abgewiesen wurde. Der EGMR hat damit keine Entscheidung in der Sache einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung getroffen. Die Beschwerde wurde damals ohne anwaltliches Fachmandat für die Europäische Menschenrechtskonvention(EMRK) eingereicht, weil uns dafür die finanziellen Mitteln gefehlt haben. Die vom Einzelrichter am 28. Februar und 14. März 2013 getroffene Entscheidung ist endgültig - eine Berufung vor der Großen Kammer ist nicht möglich. Der EGMR duldet damit die rechtswidrigen Beschlüsse Pforzheimer Amts- und Landgerichte. Die Entscheidung des EGMR hat somit keine positiven Auswirkungen im hiesigen Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe. Gerechtigkeit gibt es offensichtlich nicht zum Nulltarif, sondern nur mit viel Geld für einen kompetenten Fachanwalt..
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geschrieben von K13online am 02.04.2013 - ID: 1024 - 3686 mal gelesen Drucken

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