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Text - K13online an SWR-Direktorin & Rundfunkrat
A b s c h r i f t

Südwestrundfunk
Vorsitzender Rundfunkrat
Dr. Harald Augter

70150 Stuttgart



6. August 2010


Betreff: Meine Beschwerde gegen SWR-Sendung “Zur Sache BW am 20. Mai 2010 - Einblicke in Pädophilenszene” vom 10. Juni 2010
Bezug: Stellungsnahme der SWR-Direktorin vom 9. Juli 2010 - Meine Erwiderung mit Fortführung der Beschwerde an Rundfunkrat


Sehr geehrte Damen und Herren !

Meine Beschwerde gegen die oben genannte SWR-Sendung wird aufrecht erhalten und ist dem SWR-Rundfunkrat gemäß § 11 SWR-StV zur Entscheidung vorzulegen.

Zu dem oben genannten Schreiben der SWR-Direktorin Frau Ingrid Felgenträger nehme ich wie folgt Stellung:

Gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 2 und § 10 Abs. 3 Satz 4 SWR-Staatsvertrag wiederhole ich meine erneut gekürzte Forderung nach einer Gegendarstellung:

Der SWR-Sprecher sagt über Gieseking u.a.: “mehrfach einschlägig vorbestrafter und führender Propagandist der deutschen Pädophilenszene”/Schnitt
Dann zeigen Sie Herrn Kappe der sagt: “Er begeht Straftaten auf seinen Internetseiten. Das fängt bei Verleumdungen an und hört bei der Verbreitung von Kinderpornografie auf. Ich mein, dass spricht eigentlich für sich”/Schnitt

Gegendarstellung
Auf meinen Webseiten “krumme13.eu” wurden und werden keinerlei Straftaten begangen. Es gibt kein rechtskräftiges Urteil eines Gerichtes, welches diese falschen Tatsachenbehauptungen belegen könnte.

Weitere Richtigstellung und Erläuterung zur Stellungnahme SWR-Direktorin Frau Felgenträger:

Zu Nr. 2 Ziffer I)
Richtig ist, dass die Staatsanwaltschaft Pforzheim am 19. Mai 2010 Anklage erhoben hat. Entgegen den Ausführungen der SWR-Direktorin geht es dabei jedoch nicht um die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften über meine Webseiten. Es geht lediglich um eine legale Linksetzung in einem News auf einen ebenfalls legalen Webblog “Schutzalter”. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet lediglich auf Beihilfe einer angeblichen Zugänglichmachung im vierten Link von K13online gesehen auf eine Dänischen Zensurliste, die sich noch heute auf der international renommierten Webseite “Wikileaks.org” befindet. Sogar das Bundesministerium der Justiz hat in einer Pressemitteilung auf seinen Webseiten einen Link auf “Wikileaks.org” gesetzt. Alle diesbezüglichen Dokumente wurden Ihnen bereits übersandt und sind auf meinen Webseiten dokumentiert. Auch haben Strafanzeigen gegen meine Person/K13online wegen angeblicher Verleumdung zu keinem rechtskräftigen Urteil geführt. Auf meinen Webseiten werden somit keine Verleumdungen gegen Dritte Personen/Stellen verbreitet.

Zu Nr. 2 Ziffer II)
Die Staatsanwaltschaft Pforzheim hat zwar Anklage erhoben, jedoch hat mein Rechtsanwalt RA Graßmann mit Schriftsatz vom 11. Juni 2010 einen begründeten Antrag auf Klageabweisung an das AG Pforzheim gestellt(siehe Anlage). Die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde zwar nicht zur Entscheidung angenommen, aber die Begründung hat natürlich im laufenden Verfahren weiterhin Bestand. Die damaligen Hausdurchsuchungsbeschlüsse der Pforzheimer Gerichte sind weiterhin rechtswidrig und verfassungswidrig. Darüber hinaus sind diese Beschlüsse auch menschenrechtswidrig. Eine Klage beim Europäischen Gerichthof für Menschenrechte ist in Vorbereitung. Sollte das AG Pforzheim die Anklage der Staatsanwaltschaft annehmen und das Hauptverfahren eröffnen werde ich notfalls durch alle gerichtlichen Instanzen gehen - falls erforderlich erneut zum BVerfG oder sogar zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Zu Nr. 2 Ziffer III)
Die von der SWR-Direktorin aufgeführten Zitate werden nicht bestritten. Diese sind jedoch bei meiner Beschwerde zur Gegendarstellung vollkommen irrelevant.

Auf eine gerichtliche Durchsetzung der Gegendarstellung nach § 10 Abs. 6 Satz 1 SWR-Staatsvertrag wurde bisher nur aus dem Grund verzichtet, weil ich weiterhin davon ausgehe, dass der SWR bzw. der Rundfunkrat einlenken wird. Damit ersparen sich beide Beteiligte unnötige Kosten.

Diese Beschwerde bzw. die Forderung nach einer Gegendarstellung kann nur dann zurückgenommen werden, wenn der SWR in einer Folge-Sendung die falschen Sachverhalte richtigstellt. Für einen neutralen, objektiven und korrekten Sendebeitrag stehe ich dem SWR erneut zur Verfügung. Mit Sicherheit wird es auch in Zukunft eine Vielzahl an Möglichkeiten und Themen geben, die sich mit der Pädophilie im Allgemeinen und im Besondern mit K13online/meiner Person beschäftigen könnten.

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

Anlagen: RA Graßmann - Klageabweisung - an AG Pforzheim

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K13online ./. SWR: Direktorin Ingrid Felgenträger nimmt zur K13-Beschwerde Stellung und verweigert Gegendarstellung im SWR - vom 06.08.2010
K13online hält Beschwerde & Gegendarstellung aufrecht und verlangt Beratung und Entscheidung durch den SWR-Rundfunkrat Baden-Württemberg - Landesprogrammausschuss tagt am 24.09.2010
Die K13online Reaktion hatte am 10. Juni 2010 beim SWR-Rundfunkrat Beschwerde gegen die Weigerung zur Ausstrahlung einer Gegendarstellung zur Sendung "Zur Sache BW - Einblicke in Pädophilenszene" - vom 20. Mai 2010 eingelegt. Die SWR-Direktorin Ingrid Felgenträger hatte am 9. Juli 2010 dazu Stellung genommen. Die K13online Erwiderung zu dieser Stellungnahme wurde heute an den Rundfunkrat und an die SWR-Direktorin gesandt. Lesen Sie beide Schreiben mit einem Klick auf mehr...
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1775
geschrieben am 06.08.2010
gelesen 3506
Autor K13online
Seiten: 1
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