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Strafvollstreckungssache - Staatsanwaltschaft Hamburg, den 18.12.2006
Aktenzeichen: 7102 - Js - 201/03 Rechnungsnr.: 891923945860 Kostenrechnung (Kostenansatz gem. §§ 3,8,17 GKG) * Geldstrafe - 60 Tagessätze zu je 8,00 Euro = 480,00 Euro * Gebühr für das Strafbefehlsverfahren 60,00 Euro * Gebühr für die 1. Instanz nach Strafbefehl 60,00 Euro * Gebühr für das Revisionsverfahren mit Urteil/Beschluss 240,00 Euro * Auslagen für förmliche Zustellung 10,67 Euro * Auslagen für die Beförderung von Personen 182,00 Euro Gesamtsumme von Sanktionen, Gebühren und Auslagen = 1032,67 Euro Zugestellt am 26.01.2007 Die Zahlungen sind zu leisten auf das Konto: Justizkasse Hamburg Deutsche Bundesbank(BLZ 20000000) Konto Nummer 200 01 501 RechnungsNr.: 891923945860 Ihnen ist gestattet worden, die Geldstrafe in Raten in Höhe von monatlich 25,00 Euro jeweils am 1. des Monates, beginnend am 1.1.2007, zu zahlen. Zur Übersichtsseite mit allen Dokumenten, insbesondere der Verfassungsbeschwerde, gelangen Sie über diesen Link hier: http://k13-online.krumme13.eu/text.php?s=list&kid=49 Beachten Sie auch die aktuellen News und das Newsletter-Archiv. |
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geschrieben von K13online am 26.01.2007 - ID: 497 - 4241 mal gelesen |
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