„Im Namen der Toleranz sollten wir uns das Recht vorbehalten, die Intoleranz nicht zu tolerieren.“ Karl Popper
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Text - Anfrage EU-Gerichtshof für Menschenrechte
A b s c h r i f t

European Court of Human Rights
Council of Europe Strassbourg

F- 67075 Strassbourg Codex

16.Januar 2010


Betreff: Anfrage zum Beschwerdestand des Herrn L. ./. Bundesrepublik Deutschland
Bezug: ECHR-LGer0.1mod/KU/BPE/1ch - Nummer 43930/07 * Mein Schreiben vom 20. Februar 2008 - Ihr Schreiben vom 11. März 2008


Sehr geehrte Damen und Herren !

Bezug nehmend auf obige Schreiben bitte ich als Freier Journalist für die Webseite K13online um Auskunft über den aktuellen Stand der Beschwerde des o.g. Herrn L. vor dem Europäischen Gerichthof für Menschenrechte. Eine Bevollmächtigung für sein Verfahren liegt hier jedoch nicht vor. Mein Interesse beschränkt sich lediglich auf eine journalistische Berichterstattung zu diesem Fall.

Sofern die damals von Ihnen bei Ihm angeforderten Unterlagen eingetroffen waren, frage ich an, ob und mit welcher Entscheidung das Verfahren abgeschlossen wurde. Ansonsten bitte ich um Auskunft, ab wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Ebenso die Begründung, wenn das Verfahren nicht eingeleitet bzw. abgewiesen wurde.

Bei dieser Gelegenheit bitte ich in eigener bzw. dritte Sache um Zusendung der folgenden Dokumente:

1. Europäische Menschenrechtskonvention mit Zusatzprotokoll
2. Die Verfahrensordnung
3. Merkblatt für Beschwerdeführer
4. Amtliches Beschwerdeformular
5. Sonstige Dokumente

Des weiteren bitte ich um Zusendung der Entscheidung des EU-Gerichtshofes vom 17. Dezember 2009 - Application No 19359/04 - zur Verlängerung der Nachträglichen Sicherungsverwahrung gegen die Bundesrepublik Deutschland.
Alle Dokumente bitte in Deutscher Sprache.

Vielen Dank für Ihre Mühe!. In Erwartung einer baldigen Antwort verbleibe ich,

mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
K13online Redaktion
geschrieben am 16.01.2010
gelesen 3782
Autor K13online
Seiten: 1
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