"Was nützt es dem Menschen, wenn er Lesen und Schreiben gelernt hat, aber das Denken anderen überläßt?" - Ernst R. Hauschka
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Text - TV-Trier: Krumme 13: Urteil bestätigt
Trier: „Krumme 13“: Urteil bestätigt

(DiL) Das Landgericht Trier hat im so genannten „Krumme-13-Prozess“ die Berufung verworfen. Es bestätigte das Urteil der ersten Instanz, nach dem die Angeklagten zu acht beziehungsweise sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt worden waren. Das Verfahren war gekennzeichnet durch eine Fülle von Beweisanträgen der Verteidigung, die das Gericht allesamt ablehnte. Vor den Plädoyers hatten die Anwälte ihr Mandat demonstrativ niedergelegt. Sie wollen in Revision gehen. Das Verfahren musste immer wieder zur Beratung unterbrochen werden. Die Angeklagten Dieter Gieseking und Ilia F. sprachen von einem „politischen Prozess“. Richter Gernot Kieselbach wies diesen Vorwurf in seiner Urteilsbegründung zurück. (ausführlicher Bericht folgt)

Trier, 30.09.2003

http://www.intrinet.de/volksfreund/seite1/852,258317.html
geschrieben am 23.07.2004
gelesen 3100
Autor K13 - Online
Seiten: 1
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