K13online an Bundesjustizministerium 21.04.2010 | |
A b s c h r i f t Bundesministerium der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Mohrenstr. 37 10117 Berlin Pforzheim, 21. April 2010 Betreff: Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik Deutschland und Online-Petition zum BVerfGG an den Deutschen Bundestag Bezug: Rechts- und verfassungswidrige Beschlüsse der Pforzheimer Amts- und Landgerichte, sowie Verfassungsbeschwerde dagegen + Nichtannahme Beschluss des BVerfG in Karlsruhe Sehr geehrte Damen und Herren ! Das Bundesministerium der Justiz vertritt bei Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) die Bundesrepublik Deutschland und wird nach Beschluss des EGMR zur Stellungnahme aufgefordert werden. Als Beschwerdeführer sende ich Ihnen heute alle Beschlüsse der Pforzheimer Gerichte und des BVerfG sowie alle Schriftsätze meiner Anwälte in dieser Sache zur Kenntnisnahme und Stellungnahme. Die Klageschrift an den EGMR wird nachgereicht. Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat die begründete Beschwerde gegen die rechts- und verfassungswidrigen Beschlüsse der Pforzheimer Gerichte aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Damit haben die Grundrechtsverletzungen der zwei Instanzengerichte weiterhin Bestand. Der Rechts- und Beschwerdeweg in Deutschland ist ausgeschöpft. Die Pforzheimer Gerichtsbeschlüsse verstoßen aber nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern nunmehr auch gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde(VB) ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Es wurde Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die wissenschaftlichen Mitarbeiter der 1. Kammer des Ersten Senates eingelegt. Das BVerfG hätte die VB aufgrund der Eingriffe in die Grundrechte zur Entscheidung annehmen oder zumindest bei einer Nichtannahme dies begründen müssen. Diese Rechtslage ergibt sich nur teilweise aus § 93 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz(BVerfGG). Nach meiner Rechtsauffassung muss das BVerfGG in § 93a & 93b dahingehend geändert werden, dass die beim BVerfG eingehenden und begründeten VBs zwingend zur Entscheidung angenommen werden bzw. bei einer Nichtnahme dies immer begründet werden muss. Dazu habe ich eine Öffentliche Petition über die Webseite des Deutschen Bundestages eingereicht. Die ausführliche Begründung der Petition finden Sie in der Anlage. Es wird um Stellungnahme des Bundesministerium der Justiz gebeten. Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses ist gemäß Grundgesetz gehalten, die Petition auch auf der Webseite des Bundestages zur Mitzeichnung und Diskussion zu veröffentlichen. Mein Vertrauen in den Deutschen Rechtsstaat ist durch die klaren Fehlentscheidungen der Pforzheimer Amt- und Landgerichte sowie der Nichtannahme meiner Verfassungsbeschwerde durch das BVerfG schwer erschüttert. Die Grund- und Menschenrechte wurden in meinem vorliegenden Fall erheblich verletzt. Erschwerend hinzu kommt in diesem Verfahren die offensichtliche Diskriminierung, Kriminalisierung und Verfolgung als Angehöriger einer sexuellen Minderheit. Insbesondere kommt meine sexuelle Orientierung in den Begründungen der Pforzheimer Gerichte zum Ausdruck. Die Bundesregierung, besonders die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag, die sich für die Einhaltung der Grundrechte stark machen will, sollte sich deshalb auf politischer und juristischer Ebene verstärkt einsetzen. Dazu gehört natürlich auch die Aufnahme des Merkmals der “sexuellen Identität” in Artikel 3 Grundgesetz(GG) - alle sexuellen Minderheiten müssen durch das GG geschützt werden. Dieser Schriftsatz ist ein Offener Brief und wurde auf der Webseite K13online veröffentlicht. Der gesamte Fall des Beschwerdeführers wird auf diesem Internetportal dokumentiert. Alle offiziellen Schriftsätze, Beschlüsse und Urteile werden öffentlich publiziert. Weitere Informationen können Sie meinen Webseiten der K13online-Redaktion im Internet entnehmen. Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne für Auskünfte zur Verfügung. Es wird um Prüfung der Sachverhalte, Eingangbestätigung und Stellungnahme gebeten. Mit freundlichen Grüßen Dieter Gieseking Anlagen Petition BVerfG Dienstaufsichtsbeschwerde an BVerfG BVerfG-Entscheidung Nichtannahme Verfassungsbeschwerde RA Graßmann Stellungnahme an StA Pforzheim Beschwerde/Anzeigen an GStA Karlsruhe Dienstaufsichtsbeschwerde/Petition an Landtag BW Beschluss Landgericht Pforzheim/Karlsruhe RA Graßmann Beschwerde gegen AG-Beschluss Beschluss AG-Pforzheim K13online Visitenkarte ------------------------------------------------- Alle Dokumente in dieser Sache finden Sie auf dieser Übersichtsseite hier: http://k13-online.krumme13.org/text.php?s=list&kid=59 Alle News finden Sie im Archiv. |
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geschrieben von K13online am 21.04.2010 - ID: 793 - 3222 mal gelesen |
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