eRecht24 vom 2.08.2010
Link zu Wikileaks: Verfassungsbeschwerde gegen Hausdurchsuchung abgewiesen

Ein Blogger setzte im Februar 2009 eine Verlinkung auf den Blog „Schutzalter“. Von diesem führten Verlinkungen zu der Webseite Wikileaks. Wer diesen Links folgte, landet auf der dänischen Sperrliste und darüber zu kinderpornografischen Inhalten. Bevor es zu der Hausdurchsuchung beim Blogbetreibers kam, zeigte der Verein CareChild den Blogbetreiber an. CareChild beobachtete den Mann schon seit 1999 und sein Blogeintrag im Februar 2009 bracht dann die Sache ins Rollen.

Der Blogger erwirkte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde gegen die Hausdurchsuchung, die nach § 102 StPO durchgeführt wurde. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung wurde nicht angegeben. Es gibt Stimmen, die eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Linksetzung im Blog nicht verhältnismäßig finden. Dennoch schlugen alle Versuche des Bloggers, sich juristisch dagegen zur Wehr zu setzen, fehl. Die Richter sind zu der Ansicht gekommen, dass eine Hausdurchsuchung rechtmäßig gewesen ist, da das Setzen eines solchen Links zu einem Anfangsverdacht führe, selbst im Besitz kinderpornografischer Darstellungen zu sein. Damit wurde auch die Beschlagnahmung des Equipments des Blogbetreibers gerechtfertigt.

Dennoch gab es unzählige Blogs, die mit einer Verlinkung auf diesen Leak hinwiesen und bei denen keine Hausdurchsuchung angeordnet wurde. Selbst der Betreiber von dem Blog „Schutzalter“, der ja direkte Links setzte, blieb verschont. Im Schlussbericht der Polizei hieß es dann, dass der Tatverdacht nicht erhärtet werden konnte und auf den Rechner keine strafbaren Inhalte gefunden wurden.

Die Redaktion von „Krumme 13“ will nun gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage einleiten, denn sie sind zu der Überzeugung gekommen, dass jeder Zeit rechtswidrige Hausdurchsuchungen ohne konkreten Anhaltspunkt für eine Straftat möglich seien.

Fazit:
Wer indirekt über dritte Webseiten verlinkt, geht das Risiko einer Hausdurchsuchung ein, wenn diese Verlinkungen zu Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten führen.


Quelle
http://www.e-recht24.de/news/linkhaftung/6326-verlinkung-wikileaks-hausdurchsuchung.html

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Anmerkung K13online:
Der sachliche Inhalt des Artikels ist in den wesentlichen Punkten korrekt. Jedoch wurde vor der Verfassungsbeschwerde der Rechtsweg der Beschwere gegen den Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim beim Landgericht Karlsruhe/Pforzheim noch ausgeschöpft - und damit abgewiesen. Die Beschwerde beim EGMR richtet sich nicht gegen den Nichtannahme-Beschlusss des BVerfG, sondern gegen die Beschlüsse der Amts- und Landgerichte Karlsruhe/Pforzheim. Und - beim Inhaber des Weblogs "Schutzalter" wurde zwar keine rechtswidrige Hausdurchsuchung/Beschlagnahmung durchgeführt, aber er hatte eine Vorladung in dieser Sache von der dortigen Polizei erhalten. Das Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber wurde nach unserem Kenntnistand bisher noch nicht eingestellt, hat aber auch noch nicht zu juristischen Konsequenzen geführt. Im Artikel fehlt auch der Hinweis darauf, dass es in gleicher Sache eine Hausdurchsuchung beim Inhaber der Deutschen Domain "Wikileaks.de" gegeben hatte. Die bereits stattgefundene 1. Gerichtsverhandlung wurde wegen Einholung eines Gutachtens zur Frage der rechtlichen Verantwortung von Verlinksetzungen vertagt. Eine weitere Verhandlung gab es nach unserem Kenntnisstand bisher nicht. Der Ausgang der obengenannten Verfahren sind natürlich auch für den Ausgang des Verfahrens gegen uns von entscheidener Bedeutung. Werden diese Verfahren eingestellt bzw. gibt einen Freispruch, dann kann es auch keine Verurteilung gegen uns geben, denn eine angebliche Beihilfe in unserem Fall setzt immer eine kausale Straftat gegen den Haupttäter voraus. Das hiesige Amtsgericht(AG) hat über die Klageschrift der Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden. Das Hauptverfahren in unserer Sache ist damit vom AG noch nicht eröffnet worden. Entscheidet das AG nach geltendem Recht, so muß die Anklageschrift abgewiesen werden. Weitere Hintergrundinfomationen können Sie den News-Archiven auf unseren Webseiten entnehmen.

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K13online Pressemitteilung: Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) gegen Pforzheimer/Karlsruher Gerichtsbeschlüsse eingelegt - vom 17.08.2010
Pforzheimer Justizskandal: Gerichtsbeschlüsse verstoßen gegen die Artikel 6 + 8 + 10 und 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention(EMK) und sind menschenrechtswidrig
http://k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=1780
geschrieben von K13online am 25.08.2010 - ID: 848 - 4048 mal gelesen Drucken

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