„In einem Rechtsstaat beugt sich der Staat nicht einer Mehrheit, sondern verteidigt das Recht des Einzelnen. Nur dafür ist er da und hat die Macht dazu von allen übertragen bekommen.“ - Sokrates
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Text - K13-Strafanzeigen & Ermittlungsergebnisse
Strafanzeige - Ermittlungsergebnis

Am 2. November 2004 haben wir bei der Kriminalpolizeibehörde Unna Strafanzeige wegen gem. §§ STGB Bedrohung, Beleidigung, etc. gegen Unbekannt erstattet und Strafantrag gestellt. Dabei ging es um zwei Gästebucheinträge mit folgendem Wortlaut:

1. Ihr dreckiges scheißpack, euch sollte man die scheiße aus dem Kopf prügeln. Euren armen gefangen Freunden ergeht es genau richtig. Kinderschänder wie ihr welche seit haben nichts anderes als den Galgen verdient. Lauft mir bloss nie über den weg.
2. Wollte euch Untermenschen bloß mitteilen, daß das einzige Heilmittel für euch 9mm sind. Lauft mir EINMAL über den Weg... Eure pseudorechtfertigende Argumentation, ihr wäret gewaltfrei und würdet eure abartigen Perversionen mit dem Einverständnis eurer Opfer durchführen, ist überflüssig, da ein 13jähriges Kind aufgrund seiner nicht abgeschlossenen körperlichen Entwicklung noch nicht frei dabüer entscheiden kann, ob es sich mit Abschaum wie euch einläßt... Wie schon gesagt, die GKammer für euch alle. Kein Mitleid für Abschaum ! Freue mich jedesmal wenn wieder ein wertloser Kumpen Fleisch eures Schlages Fleisch im Knast seiner gerechten Strafe zugeführt wird. Verreckt ! BSSSMLNB


Am 22.03.2005 teilt die ermittelnde Staatsanwaltschaft Dortmund das folgende Ermittlungsergebnis mit, welches wir hier inhaltlich wiedergeben:

Der Inhaber der IP-Adresse 213.23.60.45, die dem Provider Arcor zuzurechnen ist, konnte nicht mehr festgestellt werden, da die fraglichen Verbindungsdaten bereits nach 2 Wochen von der Firma Arcor gelöscht werden.

Die weitergehenden Ermittlungen hinsichtlich der IP-Adresse 80.132.76.13 haben ergeben, dass diese zur fraglichen Zeit einer Firma Sill Optics in Wendelstein zugewiesen war. Die Überprüfung des firmeninternen Protokollspeichers hat nicht mehr zur Identifizierung des Versenders der Nachricht führen können, da dieser Speicher nach zwei Wochen überschrieben wird.

Aufgrund der beschriebenen Sachlage konnte ein Tatverdächtiger nicht mehr ermittelt werden, so dass das Ermittlungsverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. (Az: 155 UJs 331/04)


Die Einstellung dieses Verfahrens stellt für zukünftige Straftäter kein Freibrief dar. K13online wird auch weiterhin sofort Strafanzeige erstatten, wenn Straftaten gegen uns verübt werden. Zivilklagen auf Schadensersatz/Schmerzensgeld behalten wir uns in jedem Einzelfall vor.
geschrieben am 26.03.2005
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Autor K13online
Seiten: 1
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