DIE ZEIT korrigiert fehlerhaften Artikel
Wie wir erst vor kurzem erfahren haben war in der großen deutschen Wochenzeitung DIE ZEIT im Jahre 1997/17 ein Artikel erschienen, der bezüglich der damaligen "pädophilen Selbsthilfegruppe" KRUMME 13 in Düsseldorf fehlerhaft gewesen ist. Daraufhin haben wir die Redaktion angeschrieben, gebeten und aufgefordert, den fehlerhaften Sachverhalt im Online-Archiv richtig zu stellen. Heute ist hier die Antwort der Chefredaktion eingegangen. Der beanstandete Textteil wurde gem. Pressekodex problemlos geändert.

Den Nachweis stellen wir online verfügbar:

Die Zentralfigur von "Grünkram", ein Rentner namens Max Moll, heißt im wirklichen Leben Hellmuth L. Er wurde 1992 zu 33 Monaten Haft verurteilt, nachdem er sich jahrzehntelang als Kuppler in der pädophilen Szene betätigt hatte. Aus Ärger über entgangenes Geld und entgangene Kinder öffnete L. sein Adreßbuch der Polizei. Rund fünfzig Ermittlungsverfahren, darunter gegen einen XXXXXX XXXXXX aus Düsseldorf, der dort die Pädophilen-Selbsthilfegruppe Krumme 13 leitete, oder einen oberbayerischen Arzt, bei dem die Polizei einen Brief fand, in dem er von "Kindersklaven" schreibt, "die lieber schnell schlucken, als Gertenhiebe zu ertragen".

Den kompletten Artikel finden Sie im Archiv DIE ZEIT online hier:

http://www.zeit.de/archiv/1997/17/titel.txt.19970418.xml

Dieser Fall macht deutlich: Es gibt sie also doch noch - die seriösen Journalisten und Redaktionen, die falsche Sachverhalte spätestens nach dessen Mitteilung und Kenntnis richtig stellen. Dafür sei ihnen gedankt !

Durch die erneute Publikation aus den Archiven ist eine aktuelle Stellungnahme zum gesamten Artikel notwendig.

* Der in dem Artikel genannte "Max Moll" bzw. Realname Helmut L war und ist uns nicht bekannt.

* Mit dessen Straftaten hatte KRUMME 13 oder der damalige Sprecher der Gruppe Dieter G. nichts zu tun.

Glaubt man den Ausführungen des Verfassers des Artikels so gelangt man zu der Feststellung, dass dieser unbekannte Helmut L. den damaligen Sprecher der Gruppe K13 verpfiffen hat. Denn bekanntlich wurde Dieter G. zu diesem Zeitpunkt tatsächlich wegen des § 184 STGB(Besitz) verurteilt. An der Herstellung und einem gewerblichen Vertrieb war er jedoch zu keinem Zeitpunkt beteiligt. Ebenso ist Dieter G. nicht wegen des § 176 ff. STGB vorbestraft. Auch einen "sexuellen Missbrauch" hat es niemals gegeben.

Sofern zu dem gesamten Artikel Fragen auftauchen sollten, dann bitten wir um Kontaktaufnahme. Gerne stehen wir ihnen für Antworten zur Vefügung.
geschrieben von K13-Online am 17.12.2004 - ID: 294 - 3661 mal gelesen Drucken

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