Pressemitteilung - Mietsache Unna | |
Pressemitteilung - Stellungnahme - Mietsache Unna
geschrieben von k13online am 15.07.2005 um 16:55 - Als Betroffener dieser wohl bisher beispiellosen Verfolgungs- und Vertreibungspolitik nehme ich zu den Vorgängen mit Stand heute wie folgt Stellung: Gegen den Ablehnungsbeschluss des LG Dortmund zu meinem Antrag auf Prozesskostenhilfe wird nunmehr – sofortige Beschwerde - beim OLG Hamm eingereicht. Das Urteil des AG Unna und jetzt auch der Beschluss des LG Dortmund verstoßen eindeutig gegen das Mietrecht – BGB und Zivilprozessordnung ZPO. Das eigentliche Berufungsverfahren ist von dem Ablehnungsbescheid nicht betroffen und läuft weiter. Die Begründung der Berufung hat weiterhin seine Gültigkeit. Der sachliche Inhalt und die Argumentation des LG ist ebenfalls eindeutig verfassungswidrig. Da man jedoch davon ausgehen muss, dass das eigentliche Berufungsverfahren zu dem gleichen Urteil kommen wird, werde ich nach Ausschöpfung des Instanzenweges den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vorbereiten. Als rechtliche Grundlage dient dazu u.a. auch das von SPD-Grüne geplante Antidiskriminierungsgesetz. Denn den Grund der Mietkündigung wegen einer sexuellen Identität gibt es nicht. Der Willkür von Gerichten unterer Instanzen muss Einhalt geboten werden. Dieser bisher einmalige Präzedenzfall in der Deutschen Rechtsgeschichte wird dann vom höchsten Deutsche Gericht zu Gunsten eines Angehörigen einer sexuellen Minderheit entschieden werden. Auch der Gang zum Europäischen Gerichtshof bzw. zum Komitee für Menschenrechte ist möglich. Gegen eine beabsichtigte Zwangsräumung durch UKBS wird ebenfalls sofortiger Widerspruch eingelegt. Entsprechende Schriftsätze des Gerichtsvollziehers stellen wir ggf. umgehend online verfügbar. Zum evtl. Räumungstermin lade ich Sie und die gesamte Presse... über den bundesweiten Medienverteiler ein. Alles wird online dokumentiert, um das Unrecht und das inhumane sowie menschenverachtende Vorgehen von UKBS zu verdeutlichen. Nimmt man die ganze Ungerechtigkeit hier in Unna zusammen, so kommt man zu dem Ergebnis, dass es sich um eine politische Verfolgung handelt, wo ein Pädophiler keinen Anspruch auf eine Wohnung und Sozialleistungen hat. Aufgrund dessen ziehe ich ggf. auch einen Antrag auf politisches Asyl im Europäischen Ausland über die Botschaften in Betracht. Dieter Gieseking K13online-Redaktion Online-Redaktion zur journalistischen Berichterstattung. |
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geschrieben von K13online am 18.07.2005 - ID: 370 - 3375 mal gelesen |
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