K13online Petition an BT zum BVerfGG
K13online Petitions an Deutschen Bundestag


An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Datum: 14.04.2010


Persönliche Daten des Hauptpetenten

Dieter Gieseking...

Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen? Über welche Entscheidung/welche Maßnahme/welchen Sachverhalt wollen Sie sich beschweren? (Kurze Umschreibung des Gegenstands Ihrer Petition)

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 93a und § 93b und § 93d BVerfGG und die Verfahrensvorschriften dahingehend zu ändern, dass begründete Verfassungsbeschwerden(VB), die Verstöße gegen die Grundrechte durch die ordentlichen Instanzen-Gerichte zum Gegenstand haben und rügen, zwingend zur Entscheidung vom BVerfG angenommen werden müssen. Bei einer Nichtannahme zur Entscheidung muss dies durch die Kammern und Senate in jedem Einzelfall ausführlich begründet werden.


Bitte begründen Sie Ihre Petition!

Bei der momentan angewandten Rechtspraxis der Kammern und Senate des BVerfG lassen diese alle eingehenden Verfassungsbeschwerden durch ihre jeweiligen wissenschaftlichen Mitarbeiter vorprüfen, die dann eine Vote an die zuständige Kammer des Senats abgeben. Diese Handhabung führt dazu, dass wenn der wissenschaftliche Mitarbeiter zum Ergebnis kommt, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen, die Kammer des Senats ohne weitere Prüfung der VB-Inhalte diese Vote übernimmt. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter sind jedoch keine Verfassungsrichter und deshalb wurden in der Vergangenheit berechtigte und begründete Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, obwohl es Grundrechtsverstöße der Instanzen Gerichte gegeben hat. Wird eine VB dennoch nicht zur Entscheidung angenommen, so müssen die Kammern der Senate selbst und ausführlich begründen, warum diese Nichtannahme erfolgt ist. Der Beschwerdeführer und auch die Instanzen Gerichte gegen die sich die VB richtet, haben einen Anspruch darauf, die Gründe für eine Nichtannahme zu erfahren. Ansonsten besteht die Gefahr von Willkür-Entscheidungen und Rechtsunsicherheit gegenüber allen Verfahrensbeteiligten. Das BVerfG darf keine berechtigten Verfassungsbeschwerden mehr ohne eine Begründung ablehnen. Eine diesbezügliche Änderung des § 93 ff. BVerfGG könnte auch dazu führen, dass diesbezügliche Klagen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gemindert werden und die Bundesrepublik Deutschland bei Urteilen des EGMR vermindert zu Schadenersatz verpflichtet wird.

Wenn Sie Anregungen (z.B. Stichworte oder Fragen) für die Online-Diskussion geben wollen, können dieses Feld nutzen.

Dem Petitionsausschuss wurden weitere Dokumente und Beschlüsse auf dem üblichen Postwege übersandt. Dazu und zu dieser Petition nimmt der Petent im Forum gerne Stellung und erläutert genaue Einzelheiten.

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(Vollständige Petition kann als PDF-Datei im Original angefordert werden)
geschrieben von K13online am 18.06.2010 - ID: 824 - 2935 mal gelesen Drucken

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